Befristete Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf
Diese kommt bei der Eintragung im Grundbuch für den Erwerb des Eigentums oder Baurechts sowie bei der Eintragung von Pfandrechten zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder Sanierung der Liegenschaft dienen, zur Anwendung.