Nebenkosten beim Kauf und Verkauf einer Immobilie
In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Nebenkosten beim Kauf und Verkauf einer Immobilie.
Vertragserrichtungskosten
Um Eigentum an einer Immobilie zu erlangen, muss der Käufer (bzw neue Eigentümer) im Grundbuch eingetragen werden. Hierfür benötigt man einen Kaufvertrag. Da ein Kaufvertrag viele verpflichtende Vertragsbestandteile aufweisen muss, sollte der Vertrag von einem Anwalt oder einem Notar erstellt werden. Für die Errichtung des Kaufvertrages wird im Regelfall der Kaufpreis der Immobilie herangezogen. Abhängig von der Höhe des Kaufpreises ist mit Kosten bis zu 3 Prozent für die Errichtung des Kaufvertrages zu rechnen. Im Regelfall übernimmt der Käufer die Kosten für die Errichtung des Kaufvertrages. Dies ist allerdings Vereinbarungssache zwischen den Vertragsparteien.
Grundbuchsantrag
Um Eigentum an einer Immobilie zu erlangen, muss der Käufer (bzw neue Eigentümer) im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt durch Einbringung eines Grundbuchsantrags beim zuständigen Grundbuchsgericht. Hierfür fällt derzeit eine Gebühr in der Höhe von EUR 47,00 an.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer erfasst sowohl den entgeltlichen als auch den unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie. Die Grunderwerbsteuer beträgt im Regelfall 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage bzw des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Käufer an. Im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer gibt es auch Ausnahmen.
Eintragungsgebühr
Pfandbestellung
Kosten für den Notar
Maklerprovision
Immobilienertragsteuer
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