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Nebenkosten beim Kauf und Verkauf einer Immobilie
Sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer entstehen bei der Übertragung einer
Liegenschaft– neben dem Kaufpreis – weitere Kosten, hierbei spricht man von Nebenkosten.
In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Nebenkosten beim Kauf und Verkauf einer
Immobilie.
Vertragserrichtungskosten
Um Eigentum an einer Immobilie zu erlangen, muss der Käufer (bzw neue Eigentümer) im Grundbuch eingetragen werden. Hierfür benötigt man einen Kaufvertrag. Da ein Kaufvertrag viele verpflichtende Vertragsbestandteile aufweisen muss, sollte der Vertrag von einem Anwalt oder einem Notar erstellt werden. Für die Errichtung des Kaufvertrages wird im Regelfall der Kaufpreis der Immobilie herangezogen. Abhängig von der Höhe des Kaufpreises ist mit Kosten bis zu 3 Prozent für die Errichtung des Kaufvertrages zu rechnen. Im Regelfall übernimmt der Käufer die Kosten für die Errichtung des Kaufvertrages. Dies ist allerdings Vereinbarungssache zwischen den Vertragsparteien.
Grundbuchsantrag
Um Eigentum an einer Immobilie zu erlangen, muss der Käufer (bzw neue Eigentümer) im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt durch Einbringung eines Grundbuchsantrags beim zuständigen Grundbuchsgericht. Hierfür fällt derzeit eine Gebühr in der Höhe von EUR 47,00 an.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer erfasst sowohl den entgeltlichen als auch den unentgeltlichen Erwerb einer Immobilie. Die Grunderwerbsteuer beträgt im Regelfall 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage bzw des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Käufer an. Im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer gibt es auch Ausnahmen.
Eintragungsgebühr
Für die Eintragung als neuer Eigentümer der Liegenschaft fällt eine Eintragungsgebühr an, diese beträgt 1,1 Prozent des Kaufpreises. Die Eintragungsgebühr fällt beim Käufer an.
Pfandbestellung
Für die Eintragung eines Pfandrechtes auf der Liegenschaft fällt eine Eintragungsgebühr an, diese beträgt 1,2 Prozent des Kaufpreises. Die Eintragungsgebühr fällt beim Käufer an.
Kosten für den Notar
Im Zuge der Vertragserrichtung ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich, je nach Vertragstyp, ist die notarielle Beglaubigung oder ein Notariatsakt erforderlich. Für die Tätigkeit des Notars fallen zusätzliche Kosten an. Im Regelfall übernimmt der Käufer die Kosten des Notars. Dies ist allerdings Vereinbarungssache zwischen den Vertragsparteien.
Maklerprovision
Oft werden Makler für den Verkauf oder den Kauf einer Immobilie beauftragt. Für die Tätigkeit des Maklers ist im Regelfall auch die Höhe des Kaufpreises maßgeblich. Abhängig von der Höhe des Kaufpreises ist mit Kosten bis zu 3 Prozent für die Tätigkeit des Maklers zu rechnen. Im Regelfall übernimmt der Verkäufer die Kosten des Maklers. Beachten Sie jedoch, dass der Verkäufer die Kosten für den Makler oft im Kaufpreis für die Immobilie
mitberücksichtigt.
Immobilienertragsteuer
Bei der Veräußerung von privaten Grundstücken kann eine Immobilienertragsteuer anfallen. Die Höhe der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken
hängt unter anderem davon ab, ob es sich um ein „Neugrundstück“ oder „Altgrundstück“ handelt. Weiters sind für bestimmte Vorgänge Steuerbefreiungen vorgesehen (etwa Hauptwohnsitzbefreiung oder Herstellerbefreiung).
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