Einstweilige Verfügung Österreich
Eine einstweilige Verfügung (EV) ist ein gerichtlicher Beschluss nach den §§ 378 ff. EO, mit dem ein rechtswidriges Verhalten unverzüglich unterbunden werden kann, ohne das Ergebnis eines langwierigen Hauptverfahrens abzuwarten. Im Bereich Social Media und Urheberrecht wird sie eingesetzt, um die weitere Verbreitung rechtswidriger Inhalte, urheberrechtswidriger Werke oder rufschädigender Aussagen sofort zu stoppen. Das Gericht entscheidet in dringenden Fällen ohne vorherige Anhörung des Gegners (inaudita altera parte). Voraussetzung ist ein bescheinigter Anspruch und eine Dringlichkeit, also die Gefahr, dass ohne sofortige Maßnahme ein unwiederbringlicher Schaden entsteht.

























































