
KI Kennzeichnungspflicht Österreich: Was seit 2. August 2026 für Ihr Unternehmen gilt
Seit 2. August 2026 gilt die KI Kennzeichnungspflicht Österreich nach Art. 50 des EU AI Act (VO EU 2024/1689) unmittelbar. Betroffen sind vor allem drei Bereiche: Chatbots und interaktive KI-Systeme müssen Nutzer darauf hinweisen dass sie mit einer KI sprechen. Deepfakes — täuschend echte KI-generierte Bilder, Videos und Audiodateien die reale Personen oder Ereignisse darstellen — müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse (News, Politik, Gesellschaft) müssen gekennzeichnet werden wenn kein Mensch sie redaktionell geprüft hat. Normale Produkttexte, Social-Media-Posts und Blogartikel die redaktionell überarbeitet wurden sind in der Regel ausgenommen. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.







