
Impressumspflicht Österreich: Was auf Ihrer Website und Social Media stehen muss
#ImpressumspflichtÖsterreich #Impressum #ECG #Mediengesetz #SocialMediaRecht #Digitalrecht #WebsiteRecht #mIn Österreich ergibt sich die Impressumspflicht für Websites und Social-Media-Profile aus vier Gesetzen gleichzeitig: § 5 ECG (gilt für alle kommerziellen Websites und Unternehmensprofile auf Social Media), § 25 MedienG (bei meinungsbildenden Inhalten wie Blogs), § 14 UGB (für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen) und § 63 GewO (für Gewerbetreibende ohne Firmenbucheintrag). Das Impressum muss von jeder Unterseite aus in maximal zwei Klicks erreichbar sein. Verstöße werden nach § 26 ECG mit bis zu 3.000 Euro und nach § 27 MedienG mit bis zu 20.000 Euro geahndet — zusätzlich drohen Abmahnungen durch Mitbewerber nach dem UWG.
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