
Foto ohne Einwilligung veröffentlicht: Was Sie in Österreich dagegen tun können
Wer ein Foto von Ihnen ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht, verletzt in Österreich mehrere Rechte gleichzeitig: das Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG, den Datenschutz nach der DSGVO (ein erkennbares Foto ist ein personenbezogenes Datum) und allenfalls das Persönlichkeitsrecht nach § 1330 ABGB wenn das Bild herabsetzend ist. Sie haben Anspruch auf sofortige Löschung, Unterlassung und Schadenersatz. Der OGH hat klargestellt (6 Ob 152/19z) dass § 78 UrhG und die DSGVO parallel anwendbar sind — das verdoppelt Ihre Durchsetzungsmöglichkeiten. Handeln Sie schnell: Je früher Beweise gesichert und rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto stärker Ihre Position.







