Mag. Sabrina Meindlhumer-Jevremovic LL.M.

Rechtsanwältin

mit Kanzleisitz in 1010 Wien
spezialisiert auf Wirtschaftsrecht & Zivilrecht

Mag. Sabrina Meindlhumer-Jevremovic, Rechtsanwältin in Wien für Wirtschaftsrecht und Zivilrecht

Als Rechtsanwältin und Expertin für Wirtschaftsrecht mit Fokus auf IP/IT, Datenschutz, Social Media und Immobilienrecht begleite ich Unternehmen – von Startups bis hin zu Konzernen – dabei, rechtssicher zu agieren, Risiken zu minimieren und sich auf das Wesentliche ihres Geschäftserfolgs zu konzentrieren.

Neben Unternehmen können auch Privatpersonen auf meine Expertise als Rechtsanwältin vertrauen, um ihre rechtlichen Herausforderungen erfolgreich zu meistern.

Meine MandantInnen schätzen…

Als Rechtsanwältin biete ich Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen, rechtlichen Bedürfnisse und stehe Ihnen mit meinem fundierten juristischen Wissen sowie meiner langjährigen Erfahrung zur Seite.

Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen oder Fragen haben, dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Meine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich im Herzen von Wien. Gerne  können Sie Ihren Termin auch Online wahrnehmen.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin für Ihr Erstgespräch mit mir.
Rechtsanwältin Sabrina Meindlhumer-Jevremovic in ihrer Kanzlei am Graben, 1010 Wien
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Ihre Rechtsberatung in der wiener innenstadt

Meine Tätigkeitsbereiche als Rechtsanwältin

Rechtsberatung zum Datenschutzrecht und DSGVO in Wien

Datenschutzrecht &
E-Privacy Recht

juristische rechtsberatung wien und online

Social Media
Recht

it recht

IT-Recht & Immaterialgüterrecht

Unternehmensrecht, gesellschaftsrecht

Unternehmensrecht & Gesellschaftsrecht

juristische rechtsberatung wien und online

Allgemeines
Zivilrecht

unternehmensrecht

Immobilienrecht & Wohnrecht

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Ihre Rechtsanwältin Mag. Sabrina Meindlhumer-Jevremovic LL.M.

Als Rechtsanwältin in Wien mit Spezialisierung auf Wirtschaftsrecht und Allgemeines Zivilrecht berate und vertrete ich sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in ihren juristischen Angelegenheiten.

Durch meine langjährige Tätigkeit in renommierten Wiener Anwaltskanzleien konnte ich wertvolle Erfahrungen sammeln und meine Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten vertiefen. Mein Anspruch ist es, maßgeschneiderte Lösungen zu bieten und meine MandantInnen mit fachlicher Kompetenz und persönlichem Engagement bestmöglich zu unterstützen.

Ausbildung

praxisorientierte, juristische

Workshops & Schulungen

BLEIBEN SIE INFORMIERT ÜBER Gesetzesänderungen und AKTUELLE RECHTSTHEMEN

Meine Beiträge aus dem Blog für Sie

Impressumspflicht Social Media

Impressumspflicht Österreich: Was auf Ihrer Website und Social Media stehen muss

#ImpressumspflichtÖsterreich #Impressum #ECG #Mediengesetz #SocialMediaRecht #Digitalrecht #WebsiteRecht #mIn Österreich ergibt sich die Impressumspflicht für Websites und Social-Media-Profile aus vier Gesetzen gleichzeitig: § 5 ECG (gilt für alle kommerziellen Websites und Unternehmensprofile auf Social Media), § 25 MedienG (bei meinungsbildenden Inhalten wie Blogs), § 14 UGB (für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen) und § 63 GewO (für Gewerbetreibende ohne Firmenbucheintrag). Das Impressum muss von jeder Unterseite aus in maximal zwei Klicks erreichbar sein. Verstöße werden nach § 26 ECG mit bis zu 3.000 Euro und nach § 27 MedienG mit bis zu 20.000 Euro geahndet — zusätzlich drohen Abmahnungen durch Mitbewerber nach dem UWG.
einlaw #RechtsanwältinWien #Unternehmenspflichten

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Mitarbeiterfotos Social Media löschen Österreich

Mitarbeiterfotos auf Social Media: Warum Sie diese nach dem Austritt löschen müssen

Die Datenschutzbehörde hat mit Entscheidung vom 9. September 2025 (GZ: 2025-0.243.414) klargestellt: Unternehmen dürfen Fotos und Videos ehemaliger Mitarbeiter nicht weiter zu Werbe- und Marketingzwecken auf Social Media verwenden, wenn der ehemalige Mitarbeiter die Löschung verlangt. Ein berechtigtes Interesse des Unternehmens nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO reicht dafür nicht aus — das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO setzt sich durch. Unternehmen die bei Austritt eines Mitarbeiters dessen Bild- und Videomaterial nicht von allen Plattformen entfernen riskieren eine Datenschutzbeschwerde und behördliche Anordnungen.

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