
Like auf einen beleidigenden Kommentar: Jetzt hat auch das OLG Wien im Strafverfahren entschieden
Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluss vom Juni 2026 (17 Bs 177/26t) entschieden, dass das Liken eines beleidigenden Kommentars auf Facebook im konkreten Fall keinen strafbaren Medieninhaltsdelikt nach § 115 StGB begründet. Das Gericht stellte klar: Ein Like wird von anderen Nutzern meist nicht als individuelle Äußerung, sondern als Teil eines Stimmungsbildes wahrgenommen und entfaltet im Regelfall nur eine diffuse Wirkung ohne verbindliche Aussage. Maßgeblich sind immer der konkrete Kontext, der Kommunikationsverlauf und wie ein Durchschnittsbetrachter das Like auffasst. Nach der zivilrechtlichen OGH-Entscheidung 6 Ob 26/26f ist dies die zweite wichtige österreichische Gerichtsentscheidung zur Like-Haftung 2026 — diesmal aus dem Strafrecht.







