Das Allgemeine Zivilrecht spielt in der Rechtsberatung eine große Rolle, da dieses Rechtsgebiet bei fast jedem Rechtsproblem miteinfließt. Das Allgemeine Zivilrecht, auch bekannt als Bürgerliches Recht, da sich die Regelungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) finden lassen, bildet das Herzstück des österreichischen Rechtssystems.
Es regelt Rechtsbeziehungen sowohl zwischen Privatpersonen, Privatpersonen und juristischen Personen (B2C) sowie ausschließlich zwischen Unternehmern (B2B). Das Allgemeine Zivilrecht umfasst ein breites Spektrum an rechtlichen Angelegenheiten und enthält daher umfassende Regelungen zu verschiedenen Bereichen.
Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie im Bereich des allgemeinen Zivilrechts etwa bei den folgenden Themen:
Als Unternehmer stehen Sie häufig vor komplexen rechtlichen Herausforderungen, bei denen eine kompetente rechtliche Unterstützung unerlässlich ist.
In den folgenden Bereichen des Zivilrechts kann ich Sie unterstützen:
Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung & Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schon bei der Vertragsgestaltung benötigen Sie rechtliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen durch Ihre Verträge bestmöglich geschützt sind. Im unternehmerischen Alltag sind daher solide und schriftliche Verträge mit den relevanten Vertragsbestimmungen (Haftung, Gewährleistung, Rechtswahlklausel) unerlässlich. Als Unternehmer sollten Sie bei der Vertragsgestaltung nicht auf die Verwendung von AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vergessen. Auf Grund der komplexen gesetzlichen Bestimmungen sollten AGB immer von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin verfasst werden.
Geltendmachung von Forderungen
Im Geschäftsalltag kommt es häufig vor, dass Vertragspartner ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht einhalten. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und anderen vertraglichen Verpflichtungen, denen Ihre Vertragspartner vertragswidrig nicht nachkommen.
Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen
Neben der Geltendmachung von Forderungen unterstütze ich Sie auch bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen gegen Ihr Unternehmen.
Wenn vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden, entsteht oft auch ein Schaden. Für die erfolgreiche Geltendmachung eines Schadenersatzes müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ich übernehme Ihre Vertretung bei wirtschaftlichen Schäden, die Ihrem Unternehmen von Dritten zugefügt wurden oder bei der Abwehr von Forderungen gegen Sie.
Im schnelllebigen Geschäftsverkehr kommt es oft zur mangelhaften und sogar verschuldenunabhängigen Leistungserbringung. Ich unterstützte Sie gerne bei Fragen rund um das Thema des Gewährleistungsrechts und übernehme die Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen wie etwa Verbesserung der mangelhaften Leisung oder Preisminderung.
Auch Privatpersonen benötigen oft juristischen Beistand im Bereich des Zivilrechts. Privatpersonen unterstütze ich regelmäßig im Allgemeinen Zivilrecht bei den folgenden Themen:
Beratung und Vertretung in:
Erbschaftsangelegenheiten
Testamentsgestaltung
Erbauseinandersetzungen
Ich stehe Ihnen mit meiner Rechtsberatung sowie Vertretung in mietrechtlichen Angelegenheiten (Mietzinsrückforderungen, Mietzins- und Räumungsklagen) sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht zur Seite. Weiters erstelle und prüfe ich Ihren Mietvertrag, sowohl im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) als auch im Anwendungsbereich des ABGB. Ich vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter.
Darüber hinaus begleite ich Sie beim Verkauf oder Kauf einer Liegenschaft während des gesamten Prozesses von der Erstellung eines Kaufanbots und Liegenschaftskaufvertras bis hin zur Eintragung Ihres Eingentumsrechts ins Grundbuch.
Unterstützung bei der Durchsetzung von:
Gewährleistungsansprüchen
Schadenersatzansprüchen
Rückabwicklungen von Kaufverträgen
Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Ihren Nachbarn bei etwa Grenzüberbauten und dergleichen.
Vertretung vor Gerichten und Behörden und Rechtsberatung
Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von außergerichtlichen Ansprüchen. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen unterstütze ich Sie auch durch Vertretung vor Gerichten und Behörden sowie zu allgemeinen Fragen des weitgefächerten Allgemeinen Zivilrechts.
Als erfahrene Rechtsanwältin stehe ich sowohl Unternehmern als auch als Privatpersonen zur Seite. Ich bin Ihre Rechtsanwältin für zivilrechtliche Fragen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – kompetent, erfahren und engagiert. Mit meiner fundierten Expertise im Zivilrecht biete ich Ihnen eine maßgeschneiderte und lösungsorientierte Rechtsberatung.
Gerne stehe ich Ihnen für ein Erstgespräch in Wien und bei Bedarf auch Online mittels Videokonferenz zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre rechtlichen Anliegen zu besprechen und gemeinsam eine erfolgreiche Lösung zu finden.