Das Immobilienrecht regelt alle Fragen rund um Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit Liegenschaften, Gebäude und Mietverhältnisse und betrifft sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen.
In Österreich gibt es kein einheitliches Gesetz, welches immobilienrechtliche Rechtsverhältnisse regelt, es umfasst daher eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen. Daher ist es umso wichtiger sich bei immobilienrechtlichen Fragen an einen Spezialisten zu wenden.
Als erfahrene Rechtsanwältin stehe ich Ihnen in allen Fragen des Immobilienrechts zur Seite, um Ihre Rechte und Interessen zu schützen. Dies umfasst etwa Fragen zum Mietrechtsgesetz (MRG), Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Nachbarschaftsrecht oder im Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Verkauf von Liegenschaften.
Im Bereich des Immobilienrechts gibt es eine Vielzahl von Verträgen, die spezifische Regelungen und Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien festlegen.
Jeder dieser Verträge enthält spezifische Bestimmungen und sollte individuell auf Ihre Bedürfnisse erstellt werden, daher ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Erstellung erforderlich, um die Interessen der beteiligten Parteien zu schützen. Als erfahrene Rechtsanwältin stehe ich Ihnen bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung dieser Verträge zur Seite.
Hier sind einige der wichtigsten immobilienrechtlichen Verträge, bei deren Gestaltung und Prüfung ich Sie unterstützen kann:
Regelt den Erwerb oder Verkauf von Immobilien. Der Vertrag enthält typischerweise Regelungen zum Kaufpreis, zur Zahlungsmodalität, zum Übergabetermin und zur Haftung für Mängel.
Regelt die Bedingungen der Vermietung einer Immobilie, einschließlich Mietdauer, Mietpreis, Nebenkosten und Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.
Der Pachtvertrag ist dem Mietvertrag sehr ähnlich, enthält jedoch spezielle Regelungen für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen oder gewerblicher Immobilien zur Pacht.
Der Wohnungseigentumsvertrag regelt die Rechte und Pflichten aller Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft, einschließlich der Nutzung und Verwaltung gemeinschaftlicher Flächen.
Der Architektenvertrag regelt das Verhältnis zwischen einem Bauherrn und einem Architekten über die Planung und allenfalls Überwachung eines Bauvorhabens, die Laufzeit, Leistungen des Architekten sowie Regelung im Zusammenhang mit Mehrkosten, Haftung etc.
Der Maklervertrag regelt die Dienstleistungen eines Immobilienmaklers, der beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung von Immobilien vermittelt.
Enthält Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten an einer Immobilie, wie etwa Wegerechte oder Leitungsrechte.
Vertrag über den Tausch von Grundstücken zwischen zwei Parteien oder die Schenkung einer Liegenschaft.
Unternehmer im Allgemeinen aber auch Unternehmer im Immobiliensektor stehen vor einer Vielzahl rechtlicher Herausforderungen im Bereich des Immobilien- und Wohnrechts. Auf Grund der Vielzahl von zur Anwendung kommenden Gesetze ist das Immobilienrecht sehr unüberschaubar. Bei den folgenden Anliegen unterstütze ich Sie:
Erstellung und Prüfung von Liegenschaftskaufverträgen sowie Transaktionsabwicklung, Mietverträgen und Untermietverträgen (MRG und ABGB) sowie Pachtverträgen.
Unterstützung bei der Gestaltung und Verhandlung von gewerblichen Mietverträgen.
Vertretung vor Gericht bei Mietstreitigkeiten wie etwa, Mietzinsminderung, Lagezuschlag oder Mietzins und Räumungsklage.
Weiters stehe ich Ihnen für laufende Anfragen zum Thema Immobilienrecht zur Verfügung und berate Sie gerne im Zusammenhang mit Fragen zum Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht uvm.
Auch Privatpersonen benötigen oft juristische Unterstützung im Bereich des Immobilienrechts:
Beratung und Vertretung beim Erwerb oder Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken samt Treuhandabwicklung und grundbücherliche Durchführung.
Unterstützung bei Mietstreitigkeiten, Mieterhöhungen, Kündigungen und allgemeinen mietrechtlichen Fragen.
Mit meiner umfassenden Expertise im Immobilien- und Wohnrecht biete ich Ihnen eine maßgeschneiderte und lösungsorientierte Rechtsberatung. Als Ihre Anwältin setze ich mich engagiert und kompetent für Ihre Interessen ein, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Erstberatung in Wien und bei Bedarf auch Online mittels Videokonferenz zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre immobilienrechtlichen Anliegen zu besprechen und gemeinsam eine erfolgreiche Lösung zu finden.
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