Rechtsanwaltsleistungen

Honorar für die Rechtsberatung

sabrina jevremovic

Honorar für meine Rechtsberatung

Erstgespräch

Ich stehe Ihnen bei Bedarf rasch für ein Erstgespräch zur Verfügung. Das Erstgespräch dient zur gemeinsamen Erörterung des Sachverhaltes und zur ersten Beantwortung Ihrer Fragen. Dabei versuche ich bereits eine grobe erste Einschätzung der Rechtslage vorzunehmen und – sofern möglich – Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise zu erteilen.

Das Erstgespräch bereitet daher den Weg für die Erarbeitung einer praxisorientieren Lösung Ihres Anliegens.

Ich nehme mir beim Erstgespräch für Ihre Anliegen gerne die erforderliche Zeit und bereite dieses auch vor, sofern ich im Vorfeld weiß, welche Themen Sie besprechen wollen.

Dabei gebe ich Ihnen bereits wertvolle Lösungsvorschläge oder hilfreiche, rechtliche Tipps. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Erstgespräch daher nicht kostenlos angeboten werden kann.

Für das Erstgespräch fällt daher ein im Voraus zu bezahlendes Honorar in der Höhe von EUR 220,00 zuzüglich USt an.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin für Ihr Erstgespräch mit mir.
Vergütung im Allgemeinen

Rechtsanwaltshonorar

Das Honorar für meine anwaltliche Tätigkeit gestalte ich maßgeschneidert auf Ihre individuellen Bedürfnisse, fair und transparent. Die Abrechnungsmodalität wird im Vorhinein individuell mit Ihnen vereinbart, dabei stehen mir folgende Abrechnungsarten zur Verfügung:

Stundensatz

Wenn ich den Aufwand meiner anwaltlichen Tätigkeit schätzen kann, wähle ich einen mit Ihnen zu vereinbarenden Stundensatz (etwa Erstellung, Bearbeitung oder Prüfung eines Vertrages, Beantwortung von Rechtsfragen etc.). Der Stundensatz kommt ebenfalls bei Dauermandaten zur Anwendung.

Rechtsanwaltstarif

Wenn Sie Unterschätzung bei der Vertretung vor Behörden oder in Gerichtsverfahren benötigen, wird meist zum Rechtsanwaltstarif abgerechnet.

Pauschalvereinbarung

Wenn der Aufwand nicht in Stunden bemessen werden kann und meine anwaltliche Tätigkeit für ein umfangreicheres Projekt benötigt wird, vereinbare ich einen Pauschalbetrag mit Ihnen:

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird mein Honorar von der Rechtsschutzversicherung übernommen, abhängig von der Rechtssache behalte ich mir vor, auch ein gesondertes Honorar zu verrechnen.

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Ihre Rechtsberatung

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Bei Fragen und Anliegen können Sie gleich hier unten über mein Kontaktformular Kontakt mit mir aufnehmen. Ihre Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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