Löschung rechtswidriger Inhalte nach dem DSA – Rechte & Pflichten

Löschung rechtswidriger Inhalte nach dem DSA – Rechte & Pflichten

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Löschung rechtswidriger Inhalte nach dem DSA – Rechte & Pflichten

Soziale Netzwerke, Online-Marktplätze und Plattformen sind längst fester Bestandteil unseres digitalen Alltags. Doch mit der zunehmenden Online-Kommunikation häufen sich auch rechtswidrige Inhalte – von Hasspostings über falsche Tatsachenbehauptungen bis hin zu Urheberrechtsverletzungen.
Der Digital Services Act (DSA) – die EU-Verordnung über digitale Dienste – schafft hier neue, klare Regeln: Plattformen müssen schneller und transparenter auf Hinweise reagieren und Inhalte löschen, wenn sie gegen das Recht verstoßen.

Dieser Beitrag erklärt, wie die Löschung rechtswidriger Inhalte nach dem DSA funktioniert, welche Rechte Betroffene haben und wie Unternehmen die neuen Pflichten rechtssicher erfüllen können.

Was regelt der DSA zur Löschung rechtswidriger Inhalte?

Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) trat am 17. Februar 2024 vollständig in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Österreich.
Er verpflichtet Online-Diensteanbieter dazu, rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren, sobald sie davon Kenntnis erlangen.

Rechtswidrige Inhalte sind alle Informationen, die gegen EU- oder nationales Recht verstoßen – etwa:

  • Verleumdung und üble Nachrede,

  • Verletzung von Persönlichkeitsrechten,

  • Urheberrechtsverstöße,

  • Verstöße gegen Datenschutzrecht, oder

  • strafbare Hasspostings (§ 283 StGB).

Wie funktioniert die Meldung und Löschung nach dem DSA?

Plattformen müssen ein leicht zugängliches Meldesystem bereitstellen, über das Nutzer rechtswidrige Inhalte anzeigen können.
Sobald eine Meldung eingeht, gilt der sogenannte „Notice-and-Action“-Mechanismus:

  1. Meldung durch Nutzer: Der Hinweis muss ausreichend begründet sein (z. B. durch Angabe des Inhalts und der Rechtsverletzung).

  2. Prüfung durch die Plattform: Diese ist verpflichtet, schnell, objektiv und sorgfältig zu prüfen, ob der gemeldete Inhalt rechtswidrig ist.

  3. Löschung oder Sperrung: Ist der Inhalt rechtswidrig, muss er unverzüglich entfernt oder gesperrt werden.

  4. Benachrichtigung des Uploaders: Der Urheber des Inhalts ist über die Entscheidung zu informieren und kann dagegen Beschwerde einlegen.

Der DSA verpflichtet große Plattformen zusätzlich, Transparenzberichte über ihre Löschpraxis zu veröffentlichen. Das soll Missbrauch vorbeugen und Vertrauen schaffen.

Rechte betroffener Nutzer

Wird ein Inhalt gelöscht oder gesperrt, haben Betroffene das Recht auf:

  • Begründung der Entscheidung durch die Plattform,

  • interne Beschwerdemöglichkeit,

  • und in letzter Instanz auf gerichtliche Überprüfung.

Diese Regelung stärkt die Rechtsdurchsetzung und Transparenz im digitalen Raum. Unternehmen müssen daher auch intern Prozesse schaffen, um Beschwerden rechtzeitig und dokumentiert zu bearbeiten.

Pflichten für Unternehmen und Plattformbetreiber

Für Unternehmen, die Online-Dienste anbieten (z. B. Social-Media-Plattformen, Foren, Marktplätze), ergeben sich aus dem DSA unter anderem folgende Verpflichtungen:

  • Einrichtung eines Meldesystems für rechtswidrige Inhalte

  • Kooperation mit Behörden und rasche Auskunftserteilung

  • Benennung eines Ansprechpartners für Behörden

  • Transparenzberichte über Moderationsentscheidungen

  • Sorgfaltspflichten bei sehr großen Plattformen (z. B. Risikobewertungen, unabhängige Audits)

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu empfindlichen Geldbußen führen – bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Praxisbeispiel: Diffamierender Kommentar auf Social Media

Ein Unternehmer entdeckt auf einer Plattform einen Kommentar, der ihn falscher Geschäftspraktiken bezichtigt. Nach dem DSA kann er den Beitrag direkt über das Meldesystem der Plattform als rechtswidrigen Inhalt kennzeichnen.
Die Plattform muss daraufhin prüfen, ob der Kommentar gegen geltendes Recht verstößt. Kommt sie zu dem Schluss, dass eine üble Nachrede (§ 111 StGB) vorliegt, muss sie den Beitrag unverzüglich löschen.
Unterlässt sie dies, kann der Betroffene sich an die österreichische Kommunikationsbehörde (KommAustria) oder die Gerichte wenden.

Fazit

Der DSA stärkt die Rechte der Nutzer und verpflichtet Plattformen zu mehr Verantwortung und Transparenz.
Für Unternehmer bedeutet das:
👉 Rechtswidrige Inhalte können effizienter entfernt werden, aber auch eigene Kommunikationskanäle müssen DSA-konform gestaltet sein.

Wenn Sie als Unternehmen, Content Creator oder Plattformbetreiber wissen möchten, wie Sie Ihre digitalen Auftritte rechtssicher nach dem DSA gestalten, kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Beratung.

Über mich

Mein Name ist Sabrina Meindlhumer, ich bin Rechtsanwältin und Expertin für Wirtschaftsrecht mit Fokus auf IP/IT, Datenschutz, Social Media und Immobilienrecht. Ich begleite Unternehmen und Kreative dabei, ihre Rechte im digitalen Raum zu schützen, Risiken zu minimieren und sich auf das Wesentliche ihres Erfolgs zu konzentrieren.

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Disclaimer

*Kein Anspruch auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Aktualität. Der Blogpost dient lediglich der Information und stellt keine konkrete einzelfallbezogene Rechtsberatung dar.

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Sabrina Meindlhumer-Jevremovic rechtsanwältin Blog für rechtliche Themen
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