Löschung rechtswidriger Bewertungen auf Dienstleistungs- und Produktplattformen

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Löschung rechtswidriger Bewertungen auf Dienstleistungs- und Produktplattformen

Negative Bewertungen sind heute ein zentraler Faktor für wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg. Für Ärzt:innen, Therapeut:innen, Rechtsanwält:innen, Coaches, Handwerker, Online-Händler oder Amazon-Verkäufer können einzelne negative Einträge sofort messbare Auswirkungen haben. Die Rechtslage ist differenziert – und bietet klare Schutzmechanismen, wenn Bewertungen nicht zulässig sind.

Wann ist eine Bewertung rechtswidrig?

Bewertungen können durch die Meinungsäußerungsfreiheit geschützt sein. Dieses Grundrecht findet jedoch dort seine Grenzen, wo Äußerungen in die Rechte anderer eingreifen. Rechtswidrig sind daher insbesondere jene Bewertungen, die unwahre Tatsachen behaupten, den bewerteten Dienstleister beleidigen oder in anderer Weise seinen wirtschaftlichen Ruf ohne sachliche Grundlage beeinträchtigen. Ob eine Bewertung zulässig ist, hängt immer davon ab, ob sie auf überprüfbaren Fakten beruht oder eine wertende Meinung darstellt – und ob die Form der Kritik noch als sachlich einzustufen ist.

Unwahre Tatsachenbehauptungen

Eine Bewertung ist rechtswidrig, wenn sie objektiv falsche Tatsachen behauptet. Tatsachen sind Aussagen, die grundsätzlich beweisbar sind – etwa Angaben zum Ablauf eines Termins, zur Produktqualität oder zu vereinbarten Leistungen.

Wird ein Anbieter/Dienstleister durch falsche Behauptungen herabgesetzt, handelt es sich nicht mehr um zulässige Kritik, sondern um eine mögliche Rechtsverletzung.

Beispiele für unwahre Tatsachen sind:

  • Es wird behauptet, ein Arzt habe eine Behandlung nicht durchgeführt, obwohl die Dokumentation das Gegenteil belegt.
  • Ein Amazon-Händler wird beschuldigt, gebrauchte Ware als neu verkauft zu haben, obwohl die Ware nachweislich fabrikneu war.
  • Ein Dienstleister soll angeblich nicht zum vereinbarten Termin erschienen sein, obwohl die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.

Unwahre Tatsachen können durch die Meinungsfreiheit nicht geschützt werden. Schon die Veröffentlichung genügt, um einen Unterlassungs- und Löschungsanspruch zu begründen.

Schmähkritik, Beleidigung und unzulässige Herabsetzung

Auch Bewertungen, die zwar keine konkreten falschen Tatsachen enthalten, aber jede sachliche Auseinandersetzung vermissen lassen, sind rechtswidrig.

Von zulässiger Kritik kann nur dann gesprochen werden, wenn sich der Bewertende inhaltlich mit der Dienstleistung oder dem Produkt auseinandersetzt. Werden hingegen nur persönliche Herabsetzungen oder pauschale Abwertungen geäußert, spricht man von Schmähkritik oder Beleidigung. Rechtswidrig sind daher Formulierungen, die allein darauf abzielen, den Dienstleister zu diffamieren – etwa:

  • „Dieser Arzt ist völlig unfähig.“
  • „Der Händler ist ein Betrüger.“
  • „Diese Therapeutin ist eine Katastrophe – Finger weg!“

 

Solche Äußerungen treffen keine inhaltliche Aussage über die Leistung, sondern dienen ausschließlich dazu, den Bewerteten herabzusetzen. Die Rechtsprechung sieht darin regelmäßig einen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, der zu Löschungs- und Unterlassungsansprüchen führt.

Fake-Bewertungen und Bewertungen ohne eigenen Kundenkontakt

Bewertungen setzen voraus, dass der Bewertende tatsächlich eine Erfahrung mit dem Produkt oder der Dienstleistung gemacht hat. Liegt keine echte Interaktion vor, ist die Veröffentlichung rechtswidrig.

Fake-Bewertungen treten häufig in folgenden Fällen auf:

  • Eine Person bewertet ein Produkt auf Amazon, obwohl sie dieses nie gekauft hat.
  • Ein Mitbewerber verfasst negative Rezensionen, um das ranking eines Konkurrenten zu schädigen.
  • Personen ohne Termin oder Kundenkontakt bewerten Ärzte, Anwälte oder andere Dienstleister.

Solche Bewertungen verletzen sowohl das Unternehmenspersönlichkeitsrecht als auch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, weil sie den Marktverlauf verzerren. Sie müssen daher gelöscht werden – und können zusätzliche Ansprüche auslösen, etwa auf Unterlassung oder Schadenersatz gegenüber dem Verfasser.

Bewertungen mit sensiblen oder vertraulichen Informationen

Besonders sensibel ist der Bereich der personenbezogenen Daten. Werden in einer Bewertung Informationen veröffentlicht, die dem Berufsgeheimnis oder der Privatsphäre zuzurechnen sind, liegt eine klare Rechtsverletzung vor. Das betrifft vor allem:

  • Gesundheitsdaten (z. B. Symptome, Diagnosen, Therapieverläufe)
  • persönliche oder intime Details
  • vertrauliche Kommunikation
  • interne Geschäftsabläufe

Solche Inhalte unterliegen einem erhöhten Schutz (z. B. Art. 9 DSGVO; ärztliche Verschwiegenheitspflicht) und dürfen nicht veröffentlicht werden. Derartige Bewertungen sind stets unzulässig und müssen von der Plattform entfernt werden.

Haftung der Plattform – Was müssen Google, Amazon & Co. löschen?

Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy haften grundsätzlich nicht automatisch für Bewertungen, da sie als Hosting-Provider gelten. Ihre Verantwortung beginnt jedoch ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer möglichen Rechtsverletzung. Sobald ein Händler eine rechtswidrige Bewertung meldet, muss die Plattform den Inhalt prüfen und unverzüglich entfernen, wenn dieser gegen geltendes Recht oder die eigenen Richtlinien verstößt.

Der Digital Services Act (DSA) verschärft diese Pflichten deutlich. Marktplätze müssen ein effektives Meldesystem bereitstellen, eingehende Beschwerden zügig bearbeiten und Entscheidungen nachvollziehbar begründen. Große Plattformen („VLOPs“) wie Amazon unterliegen sogar erweiterten Sorgfaltspflichten, einschließlich Transparenz- und Risikomanagement.

Reagiert eine Plattform trotz klarer Hinweise nicht, kann sie selbst haftbar werden – etwa wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten oder Mitverantwortung an Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Vorgehen gegen den Verfasser der Bewertung

Nicht nur die Plattform kann verpflichtet werden, eine rechtswidrige Bewertung zu löschen. Auch der Verfasser selbst haftet für seine Aussagen. Je nach Art und Schwere der Rechtsverletzung stehen mehrere rechtliche Schritte zur Verfügung.

1. Abmahnung des Verfassers

Der erste und häufig effektivste Schritt ist eine formelle Abmahnung. Der Verfasser wird aufgefordert:

  • die rechtswidrige Bewertung zu löschen,
  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben
  • und künftige Äußerungen dieser Art zu unterlassen.

Eine anwaltliche Abmahnung wirkt besonders, weil sie die Rechtslage klar darlegt und eine weitere Eskalation (z. B. Klage) bereits andeutet.

2. Schadenersatzansprüche

Der Verfasser haftet für wirtschaftliche Schäden, die durch seine rechtswidrige Bewertung entstehen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen:

  • nachweislich Umsätze zurückgegangen sind,
  • Kunden storniert haben,
  • der Händler geschäftliche Nachteile erlitten hat.

Schadenersatz kann sowohl materiell (z. B. entgangener Gewinn) als auch immateriell (Beeinträchtigung des Unternehmensrufs) geltend gemacht werden.

3. Unterlassung & Widerruf

Bei unwahren Tatsachenbehauptungen kann der Verfasser verpflichtet werden,

  • die Behauptung zu widerrufen,
  • die Bewertung zu löschen sowie
  • jede weitere Verbreitung zu unterlassen.

Warum professionelle rechtliche Unterstützung entscheidend ist

Bewertungen sind ein sensibles Zusammenspiel aus:

  • Meinungsfreiheit
  • Persönlichkeitsrechten
  • Beweisfragen
  • Datenschutz
  • Plattformregeln
  • DSA-Pflichten

Plattformen löschen oft erst dann konsequent, wenn ein rechtlich sauber aufbereiteter Hinweis erfolgt. Als Anwältin kann ich:

  • die Rechtswidrigkeit prüfen,
  • die Plattform rechtlich korrekt informieren,
  • den Verfasser abmahnen,
  • Schadenersatzforderungen geltend machen
  • und die Löschung rasch durchsetzen.

Ein juristisch fundiertes Vorgehen erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit erheblich und verhindert Rückmeldungen der Plattform wie „Die Bewertung entspricht unseren Richtlinien“.

Wenn Sie vermuten, dass eine negative Bewertung auf Google, Amazon, einem Arztportal oder einer anderen Plattform rechtswidrig, falsch oder rufschädigend ist, können Sie die Angelegenheit prüfen lassen. Ich unterstütze Sie dabei,

  • die Rechtslage zu beurteilen,
  • die Löschung des Eintrags durchzusetzen,
  • den Verfasser abzumahnen,
  • und Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Melden Sie sich gerne bei mir – ich helfe Ihnen, rechtswidrige Bewertungen schnell und effektiv entfernen zu lassen und Ihren guten Ruf zu schützen.

Über mich

Mein Name ist Sabrina Meindlhumer, ich bin Rechtsanwältin und Expertin für Wirtschaftsrecht mit Fokus auf IP/IT, Datenschutz, Social Media und Immobilienrecht. Ich begleite Unternehmen und Kreative dabei, ihre Rechte im digitalen Raum zu schützen, Risiken zu minimieren und sich auf das Wesentliche ihres Erfolgs zu konzentrieren.

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