Befristete Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

In diesem Artikel erfahren Sie:

Befristete Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

ab 01.04.2024 bis 30.06.2026

Der Nationalrat hat eine befristete Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf beschlossen, diese kommt bei der Eintragung im Grundbuch für den Erwerb des Eigentums oder Baurechts sowie bei der Eintragung von Pfandrechten zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder Sanierung der Liegenschaft dienen, zur Anwendung. Hier finden Sie den Gesetzestext zum Nachlesen der Bestimmung Gerichtsgebührengesetz

Umfasst von der Gebührenbefreiung sind:

Die Gebührenbefreiung kommt zum Tragen, wenn:

Bemessungsgrundlage der Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

Die befristete Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf besteht bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500 000 Euro. In dem Ausmaß, in dem die Bemessungsgrundlage über 500 000 Euro liegt, sind Eintragungsgebühren zu entrichten. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro besteht keine Gebührenbefreiung.

Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren entweder das Eigentumsrecht an der Liegenschaft oder dem Bauwerk aufgegeben wurde oder das dringende Wohnbedürfnis an der Wohnstätte wegfällt.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Gebührenbefreiung beim Kauf einer Liegenschaft?

Vereinbaren Sie gleich ein Erstgespräch unter +43 676 33 52 55 7 oder office@meinlaw.at.

Hat Ihnen der Blogbeitrag gefallen?

Neugierig auf mehr? – Meine Blogwelt wartet auf Sie! Weitere Blogbeiträge

*Kein Anspruch auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Aktualität. Der Blogpost dient lediglich der Information und stellt keine konkrete einzelfallbezogene Rechtsberatung dar.

Sabrina Meindlhumer-Jevremovic rechtsanwältin Blog für rechtliche Themen
Ihre Rechtsanwältin in Wien
Seien Sie immer "Up-to-Date" bei rechtlichen Fragen

Als Rechtsanwältin in Wien, spezialisiert auf Wirtschaftsrecht und Allgemeines Zivilrecht möchte ich Sie bei allen rechtlichen Themen unterstützen und noch mehr Verständnis und Wissen in juristischen Fragen und Angelegenheiten vermitteln, damit Sie immer über die neuesten Gestzesänderungen onformiert sind und Sie sich bei rechtlichen Angelegenheiten noch mehr auskennen.

Bleiben wir in Kontakt
Erhalten Sie Antworten für Ihre Fragen individuell

Vereinbaren Sie jetzt Ihr individuelles Erstgespräch, in dem ich Ihre konkreten Fragen beantworte und Sie rechtlich unterstütze.

Hier können Sie
weitere Blogartikel lesen
sabrina jevremovic rechtsanwältin in wien
Like auf einen beleidigenden Kommentar: Was bedeutet die erste OGH-Entscheidung für Sie?

Lange haben Rechtsexperten, Betroffene und Social-Media-Nutzer in Österreich auf eine höchstgerichtliche Antwort gewartet: Was passiert rechtlich, wenn jemand einen beleidigenden Kommentar auf Facebook, Instagram oder einer anderen Plattform liked? Am 26. Mai 2026 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in der Entscheidung 6 Ob 26/26f erstmals höchstgerichtlich Stellung genommen — und damit eine Rechtsfrage beantwortet die Millionen von Social-Media-Nutzern in Österreich betrifft. Das Ergebnis beruhigt und warnt zugleich.

Weiterlesen »
Kann ein Like strafbar sein
Like auf Social Media: Wann ist ein Like in Österreich strafbar?

Ein Klick — und plötzlich eine Klage. Was nach einem harmlosen Like auf Facebook oder Instagram aussieht, kann in Österreich rechtliche Konsequenzen haben die viele schlicht nicht auf dem Radar haben. Ein Mitbewerber postet eine scharfe Aussage über jemanden — Sie klicken auf „Gefällt mir“. Ein Bekannter kommentiert etwas Diffamierendes — Sie liken es aus Solidarität. Genau solche Situationen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer aktuellen Entscheidung aus dem Jahr 2026 beurteilt — mit Ergebnissen die jeden betreffen der Social Media beruflich oder privat nutzt.

Weiterlesen »
Firmenname schützen Österreich
Firmenname schützen in Österreich: Wann reicht das Firmenbuch — und wann brauchen Sie eine Marke?

Das Branding steht, die Website ist live, die Social-Media-Profile sind angelegt — und dann kommt die böse Überraschung: Ein Mitbewerber verwendet denselben Namen. Oder noch schlimmer: Sie erhalten eine Abmahnung, weil jemand anderes Ihren Firmennamen bereits als Marke eingetragen hat. Was viele Gründerinnen und Unternehmer nicht wissen: Die Eintragung ins Firmenbuch schützt Sie bei Weitem nicht so umfassend, wie die meisten glauben. In Österreich gibt es zwei grundlegend verschiedene Schutzinstrumente — und wer das falsche wählt, riskiert teure Rechtsstreitigkeiten.

Weiterlesen »