Befristete Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

In diesem Artikel erfahren Sie:

Befristete Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

ab 01.04.2024 bis 30.06.2026

Der Nationalrat hat eine befristete Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf beschlossen, diese kommt bei der Eintragung im Grundbuch für den Erwerb des Eigentums oder Baurechts sowie bei der Eintragung von Pfandrechten zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder Sanierung der Liegenschaft dienen, zur Anwendung. Hier finden Sie den Gesetzestext zum Nachlesen der Bestimmung Gerichtsgebührengesetz

Umfasst von der Gebührenbefreiung sind:

Die Gebührenbefreiung kommt zum Tragen, wenn:

Bemessungsgrundlage der Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf

Die befristete Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf besteht bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500 000 Euro. In dem Ausmaß, in dem die Bemessungsgrundlage über 500 000 Euro liegt, sind Eintragungsgebühren zu entrichten. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro besteht keine Gebührenbefreiung.

Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren entweder das Eigentumsrecht an der Liegenschaft oder dem Bauwerk aufgegeben wurde oder das dringende Wohnbedürfnis an der Wohnstätte wegfällt.

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