Gründerinnen Montag 1

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GründerInnen Montag

Der GründerInnen Workshop aus juristischer Sicht

Spielen Sie mit dem Gedanken sich Selbstständig zu machen? Möchten Sie gemeinsamen mit Ihren besten Freundinnen ein Start-up gründen? Stecken Sie schon mitten im Gründungsprozess und Sie haben rechtliche Fragen zur Gründung? Dann melden Sie sich gleich für einen kostenlosen 30-minütigen Termin in meiner Kanzlei an. Hier geht es zum Kontaktformular.

Mit November 2023 führe ich den „Gründerinnen Montag“ ein. An jedem 1. Montag des Monats biete ich Ihnen die Gelegenheit, Ihre Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit deinem Gründungsvorhaben mit mir zu besprechen.

Bei einem kostenlosen 30-minütigen Termin in den Räumlichkeiten meiner Kanzlei stehe ich dir gerne zur Verfügung, um rechtliche Aspekte, Herausforderungen und Möglichkeiten bei Ihrer Unternehmensgründung zu klären.

Anstehende Termine rund um Ihre Business Gründung, Ihr Gründerworkshop

Melden Sie sich gleich per E-Mail unter office@meinlaw.at für einen kostenlosen 30-minütigen Termin zwischen 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr an, um individuell über Ihr Anliegen zu sprechen.

Folgende Gründerworkshop Termine stehen demnächst an:

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Sabrina Meindlhumer-Jevremovic rechtsanwältin Blog für rechtliche Themen
Ihre Rechtsanwältin in Wien
Seien Sie immer "Up-to-Date" bei rechtlichen Fragen

Als Rechtsanwältin in Wien, spezialisiert auf Wirtschaftsrecht und Allgemeines Zivilrecht möchte ich Sie bei allen rechtlichen Themen unterstützen und noch mehr Verständnis und Wissen in juristischen Fragen und Angelegenheiten vermitteln, damit Sie immer über die neuesten Gestzesänderungen onformiert sind und Sie sich bei rechtlichen Angelegenheiten noch mehr auskennen.

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Strafbewehrte Unterlassungserklärung Österreich

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine vertragliche Verpflichtung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, verbunden mit einer Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes. Sie wird in Österreich eingesetzt, um die Wiederholungsgefahr nach einer Rechtsverletzung auszuräumen und eine gerichtliche Unterlassungsklage abzuwenden. Die Vertragsstrafe wird in der Praxis häufig nach dem sogenannten Hamburger Brauch vereinbart: Sie wird vom Gläubiger nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft. Eine Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung wird vom Gläubiger in der Regel nicht akzeptiert, weil sie keine ausreichende Sicherheit gegen Wiederholung bietet.

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Beleidigung Rufschädigung Österreich | Was Sie jetzt rechtlich tun können

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