Gesellschaft gründen in Österreich: Der fundierte Weg in die Selbstständigkeit
Der Schritt in die unternehmerische Unabhängigkeit beginnt mit einer fundamentalen Entscheidung: der Wahl der passenden Rechtsform. Ob innovatives Startup, solides Handwerks-KMU oder spezialisierte Agentur – die Struktur Ihres Unternehmens bestimmt maßgeblich über Haftung, Steuern und zukünftige Wachstumsmöglichkeiten. Wer eine Gesellschaft in Österreich gründen will, sieht sich mit einem strukturierten Prozess konfrontiert, der weit über den bloßen Gang zum Notar hinausgeht.
Ein rechtssicheres Fundament umfasst neben dem Gesellschaftsvertrag auch die Prüfung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und den Schutz der eigenen Marke.
Die Wahl der Rechtsform: Vom Einzelunternehmen bis zur Kapitalgesellschaft
In Österreich stehen Gründern verschiedene Modelle zur Verfügung. Die Entscheidung hängt primär von der Risikoabsicherung, der steuerlichen Situation und dem verfügbaren Kapital ab.
Das Einzelunternehmen
Die einfachste Form der Gründung. Hier gibt es kein Mindestkapital, und die Gründung ist kostengünstig.
Haftung: Das größte Risiko liegt in der unbeschränkten persönlichen Haftung. Sie haften für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten mit Ihrem gesamten Privatvermögen (z. B. Haus, Auto, Ersparnisse).
Personengesellschaften (OG und KG)
Die Offene Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG) sind oft einfacher und kostengünstiger zu gründen, bergen jedoch ein höheres Risiko: Hier haften die Gesellschafter (bei der KG zumindest der Komplementär) persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Der Klassiker für KMU. Das Privatvermögen bleibt geschützt; es haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Kapital: Grundsätzlich 35.000 EUR Stammkapital (Gründungsprivilegierung: 10.000 EUR, davon 5.000 EUR bar einzuzahlen).
Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)
Die seit 2024 verfügbare „FlexCo“ bietet modernen Startups mehr Spielraum bei der Beteiligung von Investoren oder Mitarbeitern durch geringere Formvorschriften bei Anteilsübertragungen.
Namensfindung und Markenrecht: Mehr als nur ein kreativer Prozess
Bevor Sie eine Gesellschaft gründen in Österreich, müssen Sie klären, unter welchem Namen Sie auftreten. Hier treffen Firmenbuchrecht und Markenrecht aufeinander.
Firmenwortlaut prüfen
Der Name im Firmenbuch (der Firmenwortlaut) muss zur Kennzeichnung Ihres Unternehmens geeignet sein und darf keine Irreführungen enthalten. Zudem muss er sich von bereits bestehenden Firmen am selben Ort deutlich unterscheiden.
Die Markenrecherche: Ein Muss
Nur weil ein Name im Firmenbuch eingetragen wurde, bedeutet das nicht, dass Sie damit keine fremden Markenrechte verletzen.
Risiko: Wenn Ihre gewählte Bezeichnung bereits als Marke (z. B. beim Österreichischen Patentamt oder dem EUIPO) geschützt ist, drohen Unterlassungsklagen und hohe Schadensersatzforderungen.
Tipp: Lassen Sie vor der Gründung eine umfassende Markenähnlichkeitsrecherche durchführen und sichern Sie Ihren Namen frühzeitig als eigene Marke ab.
Gewerberecht: Die Erlaubnis zum Arbeiten
In Österreich herrscht Gewerbefreiheit, aber mit Regeln. Fast jede wirtschaftliche Tätigkeit erfordert eine Gewerbeberechtigung. Man unterscheidet:
Freie Gewerbe: Hier ist kein Befähigungsnachweis erforderlich (z. B. Werbeagentur, IT-Dienstleistung). Die Anmeldung bei der Gewerbebehörde genügt.
Reglementierte Gewerbe: Hier müssen Sie eine Qualifikation nachweisen (z. B. Baumeister, Unternehmensberater, Gastronomie).
Gewerberechtlicher Geschäftsführer: Verfügen Sie selbst nicht über den Nachweis, müssen Sie eine Person anstellen (mind. 20 Stunden/Woche), die diese Qualifikation mitbringt und im Betrieb verantwortlich tätig ist.
Typische Fallstricke und Haftungsfallen
Das Risiko bei Neugründungen liegt oft im Detail. Viele Gründer nutzen Standard-Satzungen, die wesentliche Szenarien ignorieren:
Haftung vor Eintragung: In der Phase zwischen Gründung und Eintragung im Firmenbuch haften Gründer oft persönlich („Vorgesellschaft“).
- Fehlende Aufgriffsrechte: Was passiert, wenn ein Gesellschafter seine Anteile an einen Dritten verkaufen will, den die anderen Partner nicht im Unternehmen haben möchten?
- Gewerberechtliche Voraussetzungen: Nicht jede Gesellschaft darf jede Tätigkeit sofort ausüben. Oft ist ein gewerberechtlicher Geschäftsführer erforderlich, der die entsprechende Befähigung (Meisterprüfung, Konzessionsprüfung etc.) nachweist.
Patt-Situationen: Bei zwei 50/50-Gesellschaftern ohne klare Regelung im Vertrag droht bei Uneinigkeit die Handlungsunfähigkeit.
NeuFöG nutzen: Das Neugründungs-Förderungsgesetz spart Ihnen Stempelgebühren und Gerichtskosten – der Antrag muss jedoch vor den Behördenwegen gestellt werden.
Die Bedeutung des Gesellschaftervertrags (Syndikatsvertrag)
Zusätzlich zum offiziellen Gesellschaftsvertrag schließen viele Gründer einen sogenannten Syndikatsvertrag ab. Dies ist eine vertrauliche Vereinbarung, in der sensible Details wie Stimmbindungen oder konkrete Arbeitsverpflichtungen der Gründer festgehalten werden. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen in Österreich, ist dieses Dokument oft der wichtigste Schutz vor internen Konflikten
Schritt für Schritt zur Gründung
Wenn Sie eine Gesellschaft gründen in Österreich, folgen Sie diesem Ablauf:
Strukturierung & Verträge: Erstellung des Gesellschaftsvertrags (Notariatsakt bei GmbH/FlexKapG) oder Anmeldung des Einzelunternehmens.
Namens- & Markencheck: Prüfung der Verfügbarkeit des Namens und Schutz als Marke.
Kapitalaufbringung: Einzahlung des Stammkapitals auf ein Firmenkonto.
Firmenbucheintragung: Anmeldung über das zuständige Handelsgericht.
Gewerbeanmeldung: Erst nach Erhalt der Gewerbeberechtigung darf der Betrieb operativ starten.
Finanzamt & Sozialversicherung: Meldung der Tätigkeit binnen eines Monats.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich ohne Gewerbeschein starten? Nein, das wäre eine unbefugte Gewerbeausübung und führt zu hohen Verwaltungsstrafen.
Braucht ein Einzelunternehmen einen Firmenbucheintrag? Ein Einzelunternehmer kann sich eintragen lassen (dann führt er den Zusatz e.U.), er muss es erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 700.000 EUR in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.
Schützt der Firmenbucheintrag meine Marke? Nein. Das Firmenbuch schützt nur den Unternehmensnamen lokal/regional. Ein echter Schutz für Produkte und Dienstleistungen erfolgt nur über eine Markenregistrierung.
Fazit: Durchdacht gründen spart Kosten
Wer eine Gesellschaft in Österreich gründen möchte, sollte den Fokus nicht nur auf das operative Geschäft, sondern auch auf ein rechtssicheres Setup legen. Von der richtigen Rechtswahl über das Markenrecht bis hin zum Gewerbeschein: Ein solides Fundament verhindert spätere Rechtsstreitigkeiten und lässt Sie ruhig schlafen.
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Über mich
Mein Name ist Sabrina Meindlhumer, ich bin Rechtsanwältin und Expertin für Wirtschaftsrecht mit Fokus auf IP/IT, Datenschutz, Social Media und Immobilienrecht. Ich begleite Unternehmen und Kreative dabei, ihre Rechte im digitalen Raum zu schützen, Risiken zu minimieren und sich auf das Wesentliche ihres Erfolgs zu konzentrieren.
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