Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung – So setzt du deine Rechte auch im Ausland durch

Abmahnung Urheberrechtsverletzung Musik TikTok Instagram

In diesem Artikel erfahren Sie:

Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung: So setzt du deine Rechte auch im Ausland durch

Du bist Urheber/in in Österreich und willst wissen, wie du eine Urheberrechtsverletzung im Ausland geltend machen kannst? Die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH, 4 Ob 132/24a) zeigt, dass österreichische Rechte auch dann geschützt sind, wenn dein Werk über eine ausländische Website abrufbar ist. Damit erhältst du als österreichische/r Urheber/in ein starkes Instrument, um deine Inhalte international zu schützen und gegen Rechtsverletzer im EU-Ausland vorzugehen. Hier gehts zur ganzen Entscheidung des OGH: OGH Entscheidung

Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung: Sachverhalt & Entscheidung – OGH, 24. Juni 2025 (4 Ob 132/24a)

Ein niederländischer Unternehmer nutzte ein Foto eines österreichischen Fotografen ohne Erlaubnis auf seiner Website. Auch wenn die Seite nur auf Niederländisch betrieben und unter einer .nl-Domain erreichbar war, entschied der OGH: Schon der Abruf in Österreich reicht aus, um eine Urheberrechtsverletzung nach österreichischem Recht zu begründen.

Der OGH stellte klar:

  • Österreichische Urheber können ihre Rechte auch gegen ausländische Webseitenbetreiber durchsetzen, sobald deren Inhalte in Österreich abrufbar sind.

  • Es kommt nicht darauf an, ob sich die Website gezielt an österreichische Nutzer richtet oder ob ein kommerzieller Effekt im Inland vorliegt.

  • Grundlage ist die Rom II-Verordnung, die festlegt, dass das Recht des Schutzlandes gilt – also in diesem Fall das österreichische Urheberrecht.

Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung: Was bedeutet das für österreichische Urheber?

Für dich als Urheber/in ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt, weil es deine Rechte auch über die Landesgrenzen hinaus stärkt. Selbst wenn deine Werke – Fotos, Texte, Musik oder Videos – ohne Erlaubnis auf einer ausländischen Website veröffentlicht werden, kannst du vor österreichischen Gerichten dagegen vorgehen.

Das eröffnet dir die Möglichkeit:

  • Unterlassungsansprüche geltend zu machen,

  • Schadenersatz oder angemessene Lizenzgebühren einzufordern,

  • und die Verbreitung deiner Werke im Ausland wirksam zu stoppen.

Praktische Tipps für österreichische Urheber/innen

  • Beweise sichern: Mach Screenshots und dokumentiere die Nutzung deiner Werke auf der ausländischen Seite.

  • Frühzeitig handeln: Je schneller du reagierst, desto größer sind deine Erfolgschancen.

  • Juristische Unterstützung nutzen: Eine Rechtsanwältin mit Spezialisierung im Urheberrecht kann dich durch den Prozess führen und sicherstellen, dass deine Ansprüche nach österreichischem Recht durchgesetzt werden.

  • Internationale Durchsetzung bedenken: Auch wenn die Verletzung im Ausland passiert, sind österreichische Gerichte zuständig – nutze diesen Vorteil.

Dein nächster Schritt – setze dein Urheberrecht auch international durch

Deine Werke sind wertvoll – ob Foto, Text oder Musikstück. Als österreichische Urheberin oder Urheber kannst du dich auf den Schutz deines Werkes verlassen. Ich helfe dir dabei, deine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen – auch über Grenzen hinweg.

Über mich

Mein Name ist Sabrina Meindlhumer, ich bin Rechtsanwältin und Expertin für Wirtschaftsrecht mit Fokus auf IP/IT, Datenschutz, Social Media und Immobilienrecht. Ich begleite Unternehmen und Kreative dabei, ihre Rechte im digitalen Raum zu schützen, Risiken zu minimieren und sich auf das Wesentliche ihres Erfolgs zu konzentrieren.

Vereinbare gleich ein Erstgespräch unter +43 676 33 52 55 7 oder office@meinlaw.at.

Hat dir der Blogbeitrag gefallen?

Neugierig auf mehr? – Meine Blogwelt wartet auf dich! Weitere Blogbeiträge

*Kein Anspruch auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Aktualität. Der Blogpost dient lediglich der Information und stellt keine konkrete einzelfallbezogene Rechtsberatung dar.

Sabrina Meindlhumer-Jevremovic rechtsanwältin Blog für rechtliche Themen
Ihre Rechtsanwältin in Wien
Seien Sie immer "Up-to-Date" bei rechtlichen Fragen

Als Rechtsanwältin in Wien, spezialisiert auf Wirtschaftsrecht und Allgemeines Zivilrecht möchte ich Sie bei allen rechtlichen Themen unterstützen und noch mehr Verständnis und Wissen in juristischen Fragen und Angelegenheiten vermitteln, damit Sie immer über die neuesten Gestzesänderungen onformiert sind und Sie sich bei rechtlichen Angelegenheiten noch mehr auskennen.

Bleiben wir in Kontakt
Erhalten Sie Antworten für Ihre Fragen individuell

Vereinbaren Sie jetzt Ihr individuelles Erstgespräch, in dem ich Ihre konkreten Fragen beantworte und Sie rechtlich unterstütze.

Hier können Sie
weitere Blogartikel lesen
Inventar Immobilienkauf Österreich
Inventar beim Immobilienkauf Österreich: Was ist grunderwerbsteuerfrei — und was nicht?

Beim Inventar Immobilienkauf Österreich gilt: Echtes bewegliches Inventar — also frei bewegliche Möbel und Gegenstände ohne feste Verbindung mit der Immobilie — unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer (3,5 % nach § 1 GrEStG). Einbauküchen, Einbauschränke und fest verbundene Gegenstände gelten hingegen als Zubehör nach § 294 ABGB und sind grunderwerbsteuerpflichtig. Wird kein getrennter Kaufpreis für Inventar und Immobilie im Kaufvertrag ausgewiesen, berechnet das Finanzamt die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis. Eine realistische, nachvollziehbare Kaufpreisaufteilung mit Inventarliste als Vertragsbestandteil ist die wichtigste Schutzmaßnahme — sie wird vom Finanzamt anhand der Erfahrungen des täglichen Lebens geprüft (VwGH 27.9.1995, 93/16/0047).

Weiterlesen »
Impressumspflicht Social Media
Impressumspflicht Österreich: Was auf Ihrer Website und Social Media stehen muss

#ImpressumspflichtÖsterreich #Impressum #ECG #Mediengesetz #SocialMediaRecht #Digitalrecht #WebsiteRecht #mIn Österreich ergibt sich die Impressumspflicht für Websites und Social-Media-Profile aus vier Gesetzen gleichzeitig: § 5 ECG (gilt für alle kommerziellen Websites und Unternehmensprofile auf Social Media), § 25 MedienG (bei meinungsbildenden Inhalten wie Blogs), § 14 UGB (für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen) und § 63 GewO (für Gewerbetreibende ohne Firmenbucheintrag). Das Impressum muss von jeder Unterseite aus in maximal zwei Klicks erreichbar sein. Verstöße werden nach § 26 ECG mit bis zu 3.000 Euro und nach § 27 MedienG mit bis zu 20.000 Euro geahndet — zusätzlich drohen Abmahnungen durch Mitbewerber nach dem UWG.
einlaw #RechtsanwältinWien #Unternehmenspflichten

Weiterlesen »
Mitarbeiterfotos Social Media löschen Österreich
Mitarbeiterfotos auf Social Media: Warum Sie diese nach dem Austritt löschen müssen

Die Datenschutzbehörde hat mit Entscheidung vom 9. September 2025 (GZ: 2025-0.243.414) klargestellt: Unternehmen dürfen Fotos und Videos ehemaliger Mitarbeiter nicht weiter zu Werbe- und Marketingzwecken auf Social Media verwenden, wenn der ehemalige Mitarbeiter die Löschung verlangt. Ein berechtigtes Interesse des Unternehmens nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO reicht dafür nicht aus — das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO setzt sich durch. Unternehmen die bei Austritt eines Mitarbeiters dessen Bild- und Videomaterial nicht von allen Plattformen entfernen riskieren eine Datenschutzbeschwerde und behördliche Anordnungen.

Weiterlesen »