Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung – So setzt du deine Rechte auch im Ausland durch

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In diesem Artikel erfahren Sie:

Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung: So setzt du deine Rechte auch im Ausland durch

Du bist Urheber/in in Österreich und willst wissen, wie du eine Urheberrechtsverletzung im Ausland geltend machen kannst? Die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH, 4 Ob 132/24a) zeigt, dass österreichische Rechte auch dann geschützt sind, wenn dein Werk über eine ausländische Website abrufbar ist. Damit erhältst du als österreichische/r Urheber/in ein starkes Instrument, um deine Inhalte international zu schützen und gegen Rechtsverletzer im EU-Ausland vorzugehen. Hier gehts zur ganzen Entscheidung des OGH: OGH Entscheidung

Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung: Sachverhalt & Entscheidung – OGH, 24. Juni 2025 (4 Ob 132/24a)

Ein niederländischer Unternehmer nutzte ein Foto eines österreichischen Fotografen ohne Erlaubnis auf seiner Website. Auch wenn die Seite nur auf Niederländisch betrieben und unter einer .nl-Domain erreichbar war, entschied der OGH: Schon der Abruf in Österreich reicht aus, um eine Urheberrechtsverletzung nach österreichischem Recht zu begründen.

Der OGH stellte klar:

  • Österreichische Urheber können ihre Rechte auch gegen ausländische Webseitenbetreiber durchsetzen, sobald deren Inhalte in Österreich abrufbar sind.

  • Es kommt nicht darauf an, ob sich die Website gezielt an österreichische Nutzer richtet oder ob ein kommerzieller Effekt im Inland vorliegt.

  • Grundlage ist die Rom II-Verordnung, die festlegt, dass das Recht des Schutzlandes gilt – also in diesem Fall das österreichische Urheberrecht.

Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung: Was bedeutet das für österreichische Urheber?

Für dich als Urheber/in ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt, weil es deine Rechte auch über die Landesgrenzen hinaus stärkt. Selbst wenn deine Werke – Fotos, Texte, Musik oder Videos – ohne Erlaubnis auf einer ausländischen Website veröffentlicht werden, kannst du vor österreichischen Gerichten dagegen vorgehen.

Das eröffnet dir die Möglichkeit:

  • Unterlassungsansprüche geltend zu machen,

  • Schadenersatz oder angemessene Lizenzgebühren einzufordern,

  • und die Verbreitung deiner Werke im Ausland wirksam zu stoppen.

Praktische Tipps für österreichische Urheber/innen

  • Beweise sichern: Mach Screenshots und dokumentiere die Nutzung deiner Werke auf der ausländischen Seite.

  • Frühzeitig handeln: Je schneller du reagierst, desto größer sind deine Erfolgschancen.

  • Juristische Unterstützung nutzen: Eine Rechtsanwältin mit Spezialisierung im Urheberrecht kann dich durch den Prozess führen und sicherstellen, dass deine Ansprüche nach österreichischem Recht durchgesetzt werden.

  • Internationale Durchsetzung bedenken: Auch wenn die Verletzung im Ausland passiert, sind österreichische Gerichte zuständig – nutze diesen Vorteil.

Dein nächster Schritt – setze dein Urheberrecht auch international durch

Deine Werke sind wertvoll – ob Foto, Text oder Musikstück. Als österreichische Urheberin oder Urheber kannst du dich auf den Schutz deines Werkes verlassen. Ich helfe dir dabei, deine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen – auch über Grenzen hinweg.

Über mich

Mein Name ist Sabrina Meindlhumer, ich bin Rechtsanwältin und Expertin für Wirtschaftsrecht mit Fokus auf IP/IT, Datenschutz, Social Media und Immobilienrecht. Ich begleite Unternehmen und Kreative dabei, ihre Rechte im digitalen Raum zu schützen, Risiken zu minimieren und sich auf das Wesentliche ihres Erfolgs zu konzentrieren.

Vereinbare gleich ein Erstgespräch unter +43 676 33 52 55 7 oder office@meinlaw.at.

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*Kein Anspruch auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Aktualität. Der Blogpost dient lediglich der Information und stellt keine konkrete einzelfallbezogene Rechtsberatung dar.

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