Personen auf Fotos: Was bei Straßenfotografie in Österreich erlaubt ist

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Personen auf Fotos: Was bei Straßenfotografie in Österreich erlaubt ist

In der Marketing-Praxis und bei der Eventberichterstattung herrscht oft ein gefährlicher Irrtum: Die Annahme, dass Aufnahmen im öffentlichen Raum ohne Weiteres veröffentlicht werden dürfen. Doch wer Passanten ungefragt fotografiert und diese Bilder online stellt, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Eine aktuelle Entscheidung der Österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) zeigt deutlich, dass die Veröffentlichung von Personen auf Fotos strengen Regeln unterliegt.

Als Rechtsanwältin sehe ich in meiner Beratungspraxis immer häufiger, dass unüberlegtes Posten von „Visual Content“ zu kostspieligen Verfahren führt.

Die aktuelle Rechtslage: Bildnisse sind personenbezogene Daten

Früher konzentrierte sich die rechtliche Prüfung primär auf das Urheberrechtsgesetz. Heute steht die DSGVO im Zentrum. Die DSB stellt klar: Bildaufnahmen, auf denen Personen identifizierbar sind, stellen personenbezogene Daten dar. Damit ist jede Veröffentlichung eine Datenverarbeitung, die eine Rechtsgrundlage benötigt.

In ihrer Entscheidung beanstandete die Behörde insbesondere Fotos, die:

  • Kinder oder Jugendliche erkennbar zeigten (da diese einen besonderen Schutz genießen).

  • Personen in sensiblen Situationen (z. B. in Momenten der Schwäche oder Unachtsamkeit) abbildeten.

  • Rückschlüsse auf besondere Datenkategorien zuließen, wie etwa religiöse Überzeugungen durch die Kleidung oder den Aufnahmeort.

Ein Klick auf den Auslöser ist schnell passiert – doch im digitalen Zeitalter ist ein veröffentlichtes Foto kein flüchtiger Moment mehr, sondern ein Datensatz mit rechtlichen Konsequenzen. Wer Reichweite will, muss auch Verantwortung für die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten übernehmen.

Die zwei Ebenen des Schutzes in Österreich

Wenn Sie ein Foto veröffentlichen, müssen Sie in Österreich zwei Gesetze gleichzeitig einhalten:

1. Das Recht am eigenen Bild (§ 78 UrhG)

Ein Bildnis darf nicht öffentlich ausgestellt oder verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Foto für Werbezwecke genutzt wird oder die Person in einer herabwürdigenden Weise dargestellt wird.

2. Das Datenschutzrecht (DSGVO)

Sie benötigen eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Da eine ausdrückliche Einwilligung (Model Release) bei spontaner Straßenfotografie oft schwer einzuholen ist, stützen sich viele auf das „berechtigte Interesse“. Aber Vorsicht: Dieses Interesse des Unternehmens am Marketing muss schwerer wiegen als das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre. Bei Identifizierbarkeit und werblicher Nutzung zieht das Unternehmen hier oft den Kürzeren.

Wann wird es kritisch? Risikofaktoren für Unternehmen

Besondere Aufmerksamkeit ist gefordert, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • Klar identifizierbare Einzelpersonen: Die Person ist nicht nur „Beiwerk“ in einer großen Menge, sondern steht im Fokus.

  • Sensible Daten: Aufnahmen mit Bezug zu Gesundheit, Religion oder politischer Meinung.

  • Werbliche Nutzung: Wird das Foto genutzt, um ein Produkt oder das Image eines Unternehmens zu fördern, steigen die Anforderungen an die Zustimmung massiv an.

Strafen und Konsequenzen: Warum sich das Risiko nicht lohnt

Ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild oder die DSGVO ist in Österreich mit hohen Risiken verbunden:

  • Verwaltungsstrafen: Die DSB kann bei Datenschutzverstößen empfindliche Bußgelder verhängen.

  • Unterlassung & Schadenersatz: Betroffene haben Anspruch auf Löschung und können immateriellen Schadenersatz fordern. Die Anwalts- und Gerichtskosten für eine solche Klage belaufen sich schnell auf 3.000 bis 5.000 Euro.

  • Reputationsschaden: Nichts schadet einer Marke mehr als der Vorwurf, die Privatsphäre von Kunden oder Passanten zu missachten.

Praxistipp: Sicherer Umgang mit Bildrechten

Bevor Sie Content hochladen, sollten Sie einen strukturierten Freigabeprozess etablieren:

  1. Personen unkenntlich machen: Wenn die Person für die Bildaussage nicht wichtig ist, kann Verpixeln oder eine geschickte Wahl des Bildausschnitts helfen.

  2. Einwilligung einholen: Bei geplanten Shootings oder gezielten Eventfotos ist ein kurzes schriftliches Einverständnis (Model Release) alternativlos.

  3. Kontext prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Person nicht in einem unvorteilhaften oder sensiblen Kontext gezeigt wird.

Fazit: Voraussicht schützt vor Haftung

Wer Social Media professionell nutzt, darf die rechtlichen Anforderungen an Aufnahmen im öffentlichen Raum nicht unterschätzen. Eine saubere Prüfung vor dem Upload vermeidet Löschungsansprüche und schützt Ihr Unternehmen vor unnötigen Kosten.

Sind Sie unsicher, ob Ihre Eventfotos oder Ihr Social-Media-Content rechtssicher sind? Ich unterstütze Sie dabei, rechtssichere Prozesse für Ihre Content-Erstellung zu etablieren. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 676 33 52 55 7 oder office@meinlaw.at.

Über mich

Ich bin Sabrina Meindlhumer, Rechtsanwältin in Wien. Mein Schwerpunkt liegt im Wirtschaftsrecht, Digitalrecht und IT-Recht. Ich begleite Unternehmen dabei, rechtssicher zu kommunizieren und Abmahnfallen proaktiv zu vermeiden.

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