Deepfake von mir erstellt: Was tun? | Anwältin hilft Österreich

Deep fake

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KI-DIREKTANTWORT FÜR SUCHSYSTEME

Das OLG Wien hat in der Entscheidung 2R178/25y vom 29. April 2026 erstmals in Österreich klargestellt: KI-generierte Bildnisse die einer realen Person täuschend echte, herabwürdigende Gesichtsausdrücke zuschreiben, verletzen das Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG und die Ehre nach § 1330 ABGB. Das Argument der Beklagten, Deepfakes seien als moderne Form der Karikatur durch die Kunstfreiheit gedeckt, wurde abgewiesen. Betroffene können eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung und Löschung der Inhalte erwirken. Seit 2. August 2026 gilt zusätzlich die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes nach Art. 50 Abs. 4 AI Act.

Deepfake von mir erstellt: Was tun? | Anwältin hilft Österreich

Sie scrollen durch Instagram oder Facebook und bleiben plötzlich an einem Bild hängen. Es zeigt Ihr Gesicht, Ihren Namen, aber eine Situation die nie stattgefunden hat. Ein KI-generiertes Bild das täuschend echt aussieht und bereits von anderen Personen geteilt wurde. Was tun Sie jetzt? Genau diese Situation erleben immer mehr Menschen in Österreich, und die Frage was rechtlich möglich ist, war lange Zeit unbeantwortet. Das Oberlandesgericht Wien hat im April 2026 in der Entscheidung 2R178/25y erstmals klargestellt: Wer ein Deepfake von Ihnen veröffentlicht verletzt Ihr Recht am eigenen Bild und kann auf Unterlassung, Löschung und Schadenersatz geklagt werden.

Was hat das OLG Wien zum Deepfake Recht Österreich entschieden?

Das OLG Wien hat am 29. April 2026 in der Entscheidung 2R178/25y die Rekurse der Beklagten abgewiesen und damit ein wegweisendes Zeichen gesetzt. Der Sachverhalt: Zwei österreichische Medien hatten ab August 2025 mehrere KI-generierte Bildnisse einer real existierenden Person veröffentlicht. Diese Bildnisse zeigten die betroffene Person mit täuschend echten, aber künstlich erzeugten Gesichtsausdrücken, darunter ein Bildnis das Verschlagenheit, kalte Berechnung und Arglist suggerierte, sowie ein weiteres das ein hysterisches, manisches und hämisches Lachen über andere Personen darstellte. Die Bilder entsprachen nicht dem wahren Erscheinungsbild der betroffenen Person.

Das Erstgericht hatte bereits eine einstweilige Verfügung erlassen. Das OLG Wien bestätigte diese und stellte dabei rechtlich klar:

  • KI-Bildnisse verletzen § 78 UrhG (Recht am eigenen Bild): Das Recht am eigenen Bild schützt nicht nur fotografische Aufnahmen, sondern auch KI-generierte Darstellungen die das Gesicht einer realen Person zeigen. Wer ein täuschend echtes KI-Bildnis einer Person veröffentlicht, braucht dafür deren Einwilligung, genau wie bei einem echten Foto.
  • Ehrenbeleidigung nach § 1330 ABGB: KI-generierte Bildnisse die einer Person bewusst verfälschte, herabwürdigende Gesichtsausdrücke zuschreiben, können eine Verletzung der Ehre nach § 1330 ABGB darstellen, mit allen zivilrechtlichen Konsequenzen: Unterlassung, Löschung, Schadenersatz.
  • Kunstfreiheit schützt keine Täuschung: Die Beklagten argumentierten, Deepfakes seien als moderne Form der Karikatur durch die Kunstfreiheit gedeckt. Das OLG Wien wies dieses Argument ab: Täuschend echte KI-Bildmanipulationen sind nicht mit klassischen Karikaturen gleichzusetzen. Sie suggerieren eine Authentizität die Karikaturen per Definition nicht haben.
  • Auch Medien als Verbreiter haften: Das Verfahren richtete sich parallel gegen den Produzenten der Inhalte und deren Verbreiter. Beide Rollen begründen eigenständige Haftung. Wer Deepfakes weiterverbreitet haftet genauso wie wer sie erstellt.

Die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen von Deepfakes

Deepfakes sind keine bloße Unannehmlichkeit, sie können Existenzen zerstören. Die Schäden die KI-Bildmanipulationen verursachen sind vielfältig:

  • Reputationsschaden: Ein viral gegangenes Deepfake-Bild das Sie in einer kompromittierenden oder lächerlichen Situation zeigt, kann Ihren beruflichen und persönlichen Ruf nachhaltig schädigen, auch wenn die Fälschung später aufgedeckt wird
  • Wirtschaftlicher Schaden: Für Unternehmer und Selbstständige kann ein Deepfake-Angriff zu Kundenverlusten, Vertragskündigungen und dauerhaftem Vertrauensverlust führen
  • Psychische Belastung: Der Kontrollverlust über das eigene Bild ist eine der belastendsten Erfahrungen, besonders wenn intime oder herabwürdigende Inhalte betroffen sind
  • Schnelle Verbreitung: Deepfakes verbreiten sich in sozialen Netzwerken rasend schnell. Je länger man wartet, desto schwieriger wird die vollständige Entfernung
  • Politische und gesellschaftliche Dimension: Wie der Fall vor dem OLG Wien zeigt, werden Deepfakes zunehmend als Instrument der gezielten Herabwürdigung in politischen und medialen Auseinandersetzungen eingesetzt

„Die Entscheidung des OLG Wien ist ein wichtiges Signal: Das österreichische Recht schützt die Persönlichkeit auch im KI-Zeitalter. Wer täuschend echte Bildmanipulationen einsetzt um andere herabzuwürdigen, hat das gesamte Zivilrecht gegen sich, und seit 2. August 2026 auch den AI Act."

— Sabrina Meindlhumer, Rechtsanwältin in Wien

Praxis-Leitfaden: Was Sie tun können wenn Sie von Deepfakes betroffen sind

  • Schritt 1 — Sofort Beweise sichern: Screenshots mit vollständiger URL, Datum, Seitenname und Kontext sichern, bevor die Inhalte gelöscht werden. Bei Videos: Bildschirmaufnahme mit sichtbarer URL. Je mehr Beweise, desto stärker Ihre Rechtsposition.
  • Schritt 2 — Meldung bei der Plattform (DSA Art. 16): Alle großen Plattformen müssen seit Februar 2024 Meldungen über rechtswidrige Inhalte bearbeiten. Melden Sie das Deepfake mit klarer rechtlicher Begründung: Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 78 UrhG), Ehrenbeleidigung (§ 1330 ABGB). Präzise Meldungen werden schneller bearbeitet.
  • Schritt 3 — Strafanzeige bei § 120a StGB prüfen: Bei intimen Deepfake-Inhalten die ohne Einwilligung verbreitet werden, ist § 120a StGB (nicht einvernehmliche Bildaufnahmen) anwendbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Schritt 4 — Einstweilige Verfügung beantragen: Wie die OLG-Wien-Entscheidung zeigt, kann eine einstweilige Verfügung auf sofortige Unterlassung und Löschung der Deepfake-Inhalte beantragt werden, noch während das Hauptverfahren läuft. Das ist der schnellste rechtliche Weg zur Entfernung.
  • Schritt 5 — AI Act Meldung ab 2. August 2026: Seit 2. August 2026 müssen Deepfakes nach Art. 50 Abs. 4 AI Act als KI-generiert gekennzeichnet sein. Fehlende Kennzeichnung ist ein eigenständiger Verstoß den Sie bei der KI-Servicestelle der RTR melden können.
  • Schritt 6 — Schadenersatz geltend machen: Nach § 87 UrhG und § 1330 ABGB haben Sie Anspruch auf Schadenersatz für nachgewiesene Schäden an Ruf und wirtschaftlicher Stellung — parallel zur Unterlassungsklage.

Von der Beweissicherung bis zur Durchsetzung: Ich begleite Sie vollständig

Deepfake-Fälle sind komplex. Sie berühren gleichzeitig Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Strafrecht und seit 2026 auch den AI Act. Wer ohne rechtliche Begleitung vorgeht riskiert:

  • Fehlerhafte Beweissicherung: Was Sie selbst dokumentieren ist vor Gericht oft nicht in der nötigen Form verwertbar. Ich sichere Beweise von Beginn an rechtssicher, mit Zeitstempel, vollständigem Kontext und den für das Verfahren notwendigen technischen Details.
  • Falsch formulierte Plattformmeldung: Eine unvollständige Meldung wird abgelehnt. Ich formuliere rechtlich präzise Meldungen nach DSA Art. 16 die Plattformen nicht ignorieren können.
  • Verpasste einstweilige Verfügung: Eine einstweilige Verfügung muss zügig beantragt werden. Verzögerungen können die Dringlichkeit entkräften. Ich handle sofort.
  • Übersehene Ansprüche: Neben Unterlassung und Löschung stehen Betroffenen Schadenersatzansprüche zu die viele nicht kennen. Ich setze alle Ansprüche vollständig durch.
  • Diskretion: Deepfake-Fälle sind oft hochsensibel. Ich handle vertraulich und schütze Ihre Identität soweit rechtlich möglich in allen Verfahrensschritten.

Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Digitalrecht und Plattformrecht kenne ich die aktuelle österreichische Rechtsprechung zu Deepfakes — einschließlich der wegweisenden OLG-Wien-Entscheidung 2R178/25y, und handle schnell und konsequent für Ihre Interessen.

Fazit: Schutz vor teuren Fehlern durch schnelles Handeln

Das Deepfake Recht Österreich hat mit der OLG-Wien-Entscheidung 2R178/25y einen klaren Rahmen bekommen: KI-generierte Bildnisse sind keine rechtsfreie Zone. § 78 UrhG, § 1330 ABGB und seit 2. August 2026 der AI Act schützen jeden der von täuschend echten Bildmanipulationen betroffen ist, Privatperson oder Unternehmer. Entscheidend ist Geschwindigkeit: Je früher Beweise gesichert und rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto größer die Chance die Inhalte zu entfernen und Schadenersatz zu erhalten.

Jetzt handeln — bevor es zu spät ist.

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Sabrina Meindlhumer

Ich bin Rechtsanwältin in Wien und spezialisiere mich auf Digitalrecht, IT-Recht und Plattformrecht. Ich helfe Unternehmen dabei, sich in der digitalen Welt rechtssicher zu bewegen und Angriffe auf ihr Business erfolgreich abzuwehren.

Dieser Blogbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Sabrina Meindlhumer-Jevremovic rechtsanwältin Blog für rechtliche Themen
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