Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung – So setzt du deine Rechte auch im Ausland durch

Abmahnung Urheberrechtsverletzung Musik TikTok Instagram

In diesem Artikel erfahren Sie:

Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung: So setzt du deine Rechte auch im Ausland durch

Du bist Urheber/in in Österreich und willst wissen, wie du eine Urheberrechtsverletzung im Ausland geltend machen kannst? Die aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH, 4 Ob 132/24a) zeigt, dass österreichische Rechte auch dann geschützt sind, wenn dein Werk über eine ausländische Website abrufbar ist. Damit erhältst du als österreichische/r Urheber/in ein starkes Instrument, um deine Inhalte international zu schützen und gegen Rechtsverletzer im EU-Ausland vorzugehen. Hier gehts zur ganzen Entscheidung des OGH: OGH Entscheidung

Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung: Sachverhalt & Entscheidung – OGH, 24. Juni 2025 (4 Ob 132/24a)

Ein niederländischer Unternehmer nutzte ein Foto eines österreichischen Fotografen ohne Erlaubnis auf seiner Website. Auch wenn die Seite nur auf Niederländisch betrieben und unter einer .nl-Domain erreichbar war, entschied der OGH: Schon der Abruf in Österreich reicht aus, um eine Urheberrechtsverletzung nach österreichischem Recht zu begründen.

Der OGH stellte klar:

  • Österreichische Urheber können ihre Rechte auch gegen ausländische Webseitenbetreiber durchsetzen, sobald deren Inhalte in Österreich abrufbar sind.

  • Es kommt nicht darauf an, ob sich die Website gezielt an österreichische Nutzer richtet oder ob ein kommerzieller Effekt im Inland vorliegt.

  • Grundlage ist die Rom II-Verordnung, die festlegt, dass das Recht des Schutzlandes gilt – also in diesem Fall das österreichische Urheberrecht.

Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzung: Was bedeutet das für österreichische Urheber?

Für dich als Urheber/in ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt, weil es deine Rechte auch über die Landesgrenzen hinaus stärkt. Selbst wenn deine Werke – Fotos, Texte, Musik oder Videos – ohne Erlaubnis auf einer ausländischen Website veröffentlicht werden, kannst du vor österreichischen Gerichten dagegen vorgehen.

Das eröffnet dir die Möglichkeit:

  • Unterlassungsansprüche geltend zu machen,

  • Schadenersatz oder angemessene Lizenzgebühren einzufordern,

  • und die Verbreitung deiner Werke im Ausland wirksam zu stoppen.

Praktische Tipps für österreichische Urheber/innen

  • Beweise sichern: Mach Screenshots und dokumentiere die Nutzung deiner Werke auf der ausländischen Seite.

  • Frühzeitig handeln: Je schneller du reagierst, desto größer sind deine Erfolgschancen.

  • Juristische Unterstützung nutzen: Eine Rechtsanwältin mit Spezialisierung im Urheberrecht kann dich durch den Prozess führen und sicherstellen, dass deine Ansprüche nach österreichischem Recht durchgesetzt werden.

  • Internationale Durchsetzung bedenken: Auch wenn die Verletzung im Ausland passiert, sind österreichische Gerichte zuständig – nutze diesen Vorteil.

Dein nächster Schritt – setze dein Urheberrecht auch international durch

Deine Werke sind wertvoll – ob Foto, Text oder Musikstück. Als österreichische Urheberin oder Urheber kannst du dich auf den Schutz deines Werkes verlassen. Ich helfe dir dabei, deine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen – auch über Grenzen hinweg.

Über mich

Mein Name ist Sabrina Meindlhumer, ich bin Rechtsanwältin und Expertin für Wirtschaftsrecht mit Fokus auf IP/IT, Datenschutz, Social Media und Immobilienrecht. Ich begleite Unternehmen und Kreative dabei, ihre Rechte im digitalen Raum zu schützen, Risiken zu minimieren und sich auf das Wesentliche ihres Erfolgs zu konzentrieren.

Vereinbare gleich ein Erstgespräch unter +43 676 33 52 55 7 oder office@meinlaw.at.

Hat dir der Blogbeitrag gefallen?

Neugierig auf mehr? – Meine Blogwelt wartet auf dich! Weitere Blogbeiträge

*Kein Anspruch auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Aktualität. Der Blogpost dient lediglich der Information und stellt keine konkrete einzelfallbezogene Rechtsberatung dar.

Sabrina Meindlhumer-Jevremovic rechtsanwältin Blog für rechtliche Themen
Ihre Rechtsanwältin in Wien
Seien Sie immer "Up-to-Date" bei rechtlichen Fragen

Als Rechtsanwältin in Wien, spezialisiert auf Wirtschaftsrecht und Allgemeines Zivilrecht möchte ich Sie bei allen rechtlichen Themen unterstützen und noch mehr Verständnis und Wissen in juristischen Fragen und Angelegenheiten vermitteln, damit Sie immer über die neuesten Gestzesänderungen onformiert sind und Sie sich bei rechtlichen Angelegenheiten noch mehr auskennen.

Bleiben wir in Kontakt
Erhalten Sie Antworten für Ihre Fragen individuell

Vereinbaren Sie jetzt Ihr individuelles Erstgespräch, in dem ich Ihre konkreten Fragen beantworte und Sie rechtlich unterstütze.

Hier können Sie
weitere Blogartikel lesen
SoundGuardian Abmahnung Österreich
SoundGuardian Abmahnung Österreich | Was tun? Anwältin hilft

Die SoundGuardian GmbH (Frankfurt) versendet seit 2025 in großer Zahl Schreiben an österreichische Unternehmer, Selbstständige und Social-Media-Nutzer die Musik in TikTok- oder Instagram-Videos verwendet haben. Die Forderungen liegen zwischen 500 und über 14.000 Euro. Rechtlich handelt es sich häufig nicht um eine klassische urheberrechtliche Abmahnung, sondern um eine Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsaufforderung. Nicht jede Forderung ist berechtigt — ob SoundGuardian tatsächlich wirksame Exklusivrechte an den betroffenen Titeln besitzt, ob eine gewerbliche Nutzung vorlag und ob die Plattformlizenzen die Nutzung abdecken, muss im Einzelfall geprüft werden. Keinesfalls voreilig zahlen oder eine Unterlassungserklärung unterschreiben — das kann die Situation erheblich verschlechtern.

Weiterlesen »
Foto ohne Einwilligung veröffentlicht? | Was tun Österreich
Foto ohne Einwilligung veröffentlicht: Was Sie in Österreich dagegen tun können

Wer ein Foto von Ihnen ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht, verletzt in Österreich mehrere Rechte gleichzeitig: das Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG, den Datenschutz nach der DSGVO (ein erkennbares Foto ist ein personenbezogenes Datum) und allenfalls das Persönlichkeitsrecht nach § 1330 ABGB wenn das Bild herabsetzend ist. Sie haben Anspruch auf sofortige Löschung, Unterlassung und Schadenersatz. Der OGH hat klargestellt (6 Ob 152/19z) dass § 78 UrhG und die DSGVO parallel anwendbar sind — das verdoppelt Ihre Durchsetzungsmöglichkeiten. Handeln Sie schnell: Je früher Beweise gesichert und rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto stärker Ihre Position.

Weiterlesen »
Deep fake
Deepfake von mir erstellt: Was tun? | Anwältin hilft Österreich

Das OLG Wien hat in der Entscheidung 2R178/25y vom 29. April 2026 erstmals in Österreich klargestellt: KI-generierte Bildnisse die einer realen Person täuschend echte, herabwürdigende Gesichtsausdrücke zuschreiben, verletzen das Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG und die Ehre nach § 1330 ABGB. Das Argument der Beklagten, Deepfakes seien als moderne Form der Karikatur durch die Kunstfreiheit gedeckt, wurde abgewiesen. Betroffene können eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung und Löschung der Inhalte erwirken. Seit 2. August 2026 gilt zusätzlich die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes nach Art. 50 Abs. 4 AI Act.

Weiterlesen »