Kaufvertrag erstellen beim Rechtsanwalt: Der rechtssichere Weg zum Immobilieneigentum
Der Erwerb einer Liegenschaft – ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Gewerbeobjekt – stellt für die meisten Menschen die bedeutendste finanzielle Entscheidung ihres Lebens dar. Wer einen Kaufvertrag erstellen lässt beim Rechtsanwalt, investiert in die Sicherheit, dass das Eigentum lastenfrei übertragen wird. In Österreich ist dieser Prozess streng formalisiert und erfordert juristische Präzision in jeder Phase.
Das Kaufanbot: Die unterschätzte Bindungswirkung
Oft beginnt die Transaktion mit der Unterschrift unter ein Kaufanbot. Viele Kaufwerber unterliegen dem Irrtum, dass es sich dabei nur um eine unverbindliche Absichtserklärung handelt.
Vorsicht: Ein unterschriebenes Kaufanbot ist in Österreich bereits ein rechtsverbindlicher Vorvertrag, sobald der Verkäufer es annimmt. Es sollte daher bereits alle wesentlichen Eckpunkte enthalten, da diese später kaum mehr einseitig im Kaufvertrag abgeändert werden können:
Genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes (inkl. Zubehör wie Kellerabteile oder Parkplätze).
Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten.
Zustand der Immobilie und beabsichtigte Lastenfreiheit.
Befristung des Anbots und aufschiebende Bedingungen (z. B. die Erteilung einer Finanzierungszusage).
Eine anwaltliche Prüfung ist bereits in diesem Stadium essenziell, um sich nicht frühzeitig zu nachteiligen Bedingungen zu verpflichten.
Der Kaufvertrag: Individualität schlägt Muster
Auf Basis des Anbots wird der eigentliche Kaufvertrag errichtet. Als Ihre Rechtsanwältin gestalte ich dieses Dokument als umfassende Parteienvereinbarung, die weit über Standardklauseln hinausgeht:
Zahlungs- und Übergabemodalitäten: Wir definieren exakt, bis wann der Kaufpreis auf das Treuhandkonto fließen muss und unter welchen Bedingungen die Schlüsselübergabe erfolgt.
Gewährleistungsregelungen: Besonders bei Bestandsimmobilien ist die Klärung wichtig, welche Mängel (z. B. Feuchtigkeit, Statik) abgedeckt sind und wo ein Gewährleistungsausschluss („gekauft wie besichtigt“) rechtlich zulässig ist.
Rücktrittsrechte: Wir regeln präzise, was passiert, wenn der Kauf doch nicht zustande kommt (z. B. wegen Nichterteilung behördlicher Genehmigungen), um hohe Stornokosten oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Die treuhändige Abwicklung und Lastenfreistellung
Das Herzstück der Sicherheit ist das anwaltliche Treuhandkonto. Der Käufer überweist den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern an mich als Treuhänderin.
Lastenfreistellung: Bestehen auf der Liegenschaft noch Hypotheken des Verkäufers, sorge ich im Rahmen der Treuhandabwicklung dafür, dass diese mit dem Kaufpreis getilgt werden. Ziel ist die „Lastenfreiheit“ – Sie erhalten das Eigentum ohne die Schulden des Vorgängers.
Neues Pfandrecht: Wenn Sie den Kauf finanzieren, übernehme ich auch die Abwicklung mit Ihrer Bank und sorge für die korrekte Eintragung des neuen Pfandrechts im Grundbuch. Hierfür fallen gerichtliche Gebühren von 1,2 % des Pfandbetrages an.
Steuerliche Abwicklung: Kosten und Befreiungen
Als Rechtsanwältin übernehme ich die Selbstberechnung und Abfuhr der Steuern an das Finanzamt.
Grunderwerbsteuer (GrESt): Diese beträgt in Österreich grundsätzlich 3,5 % des Kaufwertes.
Eintragungsgebühr Grundbuch: Normalerweise fallen hier 1,1 % an.
Temporäre Gebührenbefreiung: Seit 2024 gibt es unter bestimmten Voraussetzungen (Hauptwohnsitz, dringendes Wohnbedürfnis, Kaufpreisgrenze bis 500.000 EUR) eine Befreiung von der Eintragungsgebühr für das Eigentums- und Pfandrecht. Wir prüfen für Sie, ob Sie diese Ersparnis nutzen können.
Immobilienertragsteuer (ImmoESt): Auf Verkäuferseite berechne ich die anfallende ImmoESt (meist 30 % vom Veräußerungsgewinn) und führe diese ab.
Beglaubigung: Der Notartermin und Begleitung
Damit ein Kaufvertrag im Grundbuch eingetragen werden kann, müssen die Unterschriften beglaubigt sein. In bestimmten Fällen (z. B. Schenkungen unter Ehegatten) ist sogar ein Notariatsakt erforderlich. Mein Service für Sie: Ich erstelle nicht nur den Vertrag, sondern begleite Sie persönlich zum Notartermin. Dies garantiert einen reibungslosen Ablauf und stellt sicher, dass vor Ort keine Unklarheiten entstehen.
Grundbucheingabe: Korrespondenz mit den Gerichten
Kann ich ohne Gewerbeschein starten? Nein, das wäre eine unbefugte Gewerbeausübung und führt zu hohen Verwaltungsstrafen.
Braucht ein Einzelunternehmen einen Firmenbucheintrag? Ein Einzelunternehmer kann sich eintragen lassen (dann führt er den Zusatz e.U.), er muss es erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 700.000 EUR in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.
Schützt der Firmenbucheintrag meine Marke? Nein. Das Firmenbuch schützt nur den Unternehmensnamen lokal/regional. Ein echter Schutz für Produkte und Dienstleistungen erfolgt nur über eine Markenregistrierung.
Häufige Fragen (FAQ)
Warum reicht nicht ein einfacher Mustervertrag? Jede Liegenschaft hat ihre Besonderheiten (Baurecht, Denkmalschutz, Wohnungseigentumsvertrag). Ein Muster kann diese individuellen Risiken nicht abdecken und führt oft zu unwirksamen Klauseln.
Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf? In Österreich müssen Sie mit ca. 10 % des Kaufpreises an Nebenkosten rechnen (3,5 % Grunderwerbsteuer, 1,1 % Grundbucheintragung, Anwaltshonorar und ggf. Maklerprovision).
Wann bekomme ich die Schlüssel? Die Übergabe erfolgt meist nach Einzahlung des gesamten Kaufpreises auf das Treuhandkonto, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Über mich: Ihre Expertin für Immobilienrecht
Mein Name ist Sabrina Meindlhumer, ich bin Rechtsanwältin mit einem tiefen Fokus auf Immobilienrecht und Liegenschaftstransaktionen. Ich verstehe, dass ein Hauskauf mehr ist als nur ein Vertrag – es geht um Ihre Zukunft. Mit meiner Expertise begleite ich Käufer und Verkäufer in Wien und ganz Österreich dabei, Risiken zu eliminieren und den Traum von der eigenen Immobilie auf ein rechtlich unerschütterliches Fundament zu stellen.
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Mein Name ist Sabrina Meindlhumer, ich bin Rechtsanwältin und Expertin für Wirtschaftsrecht mit Fokus auf IP/IT, Datenschutz, Social Media und Immobilienrecht. Ich begleite Unternehmen und Kreative dabei, ihre Rechte im digitalen Raum zu schützen, Risiken zu minimieren und sich auf das Wesentliche ihres Erfolgs zu konzentrieren.
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*Kein Anspruch auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Aktualität. Der Blogpost dient lediglich der Information und stellt keine konkrete einzelfallbezogene Rechtsberatung dar.
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