Markenrecht

In diesem Artikel erfahren Sie:

Markenrecht für Ihr Business

Welche Funktionen hat eine Marke?

Eine Marke hat viele Funktionen und ist Ihnen bei Ihrem Auftritt gegenüber Ihren Kunden, Vertragspartnern und Konkurrenten behilflich.

Herstellerfunktion einer Marke

Die Marke hat eine Herstellerfunktion. Sie treten gegenüber Ihren Kunden als Hersteller Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung auf. Ihre Marke stellt bei Ihrem Kunden daher eine Verbindung zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrem Produkt her. Sie benötigen daher eine aussagekräftige und unterscheidungskräftige Marke.

Garantiefunktion einer Marke

Weiters stehen Sie mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung für eine gewisse Qualität ein, die ihre Kunden und Vertragspartner schätzen. Ihre Marke weist daher auch eine Garantiefunktion auf.

Unterscheidungsfunktion einer Marke

Oft haben Sie im Zusammenhang mit Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung Konkurrenten, Ihre aussagekräftige und unterscheidungskräftige Marke erzeugt bei Ihren Kunden eine Unterscheidungsfunktion.

Welche Marke brauchen Sie?

Es gibt verschiedene Markenformen. Die Wahl der richtigen Markenform hängt von Ihrem Ziel und Ihrem Unternehmen ab. Die Wortmarke kann entweder ausschließlich oder in kombinierter Form aus Groß und/oder Kleinbuchstaben des lateinischen Alphabets, Zahlen und/oder weiteren Sonderzeichen bestehen. Eine Bildmarke besteht aus grafischen Elementen ohne Wortelemente. Die Wortbildmarke kombiniert die Elemente einer Wortmarke mit jenen der Bildmarke. Neben den gängigsten Markenformen gibt es auch Farbmarken, Formmarken oder Multimediamarke.

Meine Empfehlung: Ihre Marke in den Markenregister eintragen zu lassen

Ich empfehle, dass Sie ihre Marke im Markenregister eintragen lassen, so stellen Sie sicher, dass ihre Marke geschützt ist und niemand Ihre Marke/Zeichen zu seinem eigenen Zweck verwendet darf.

Spielen Sie mit dem Gedanken eine Marke in einem Markenregister eintragen zu lassen und brauchen Unterstützung bei der Wahl der passenden Markenform?

Vereinbaren Sie gleich ein Erstgespräch unter +43 676 33 52 55 7 oder office@meinlaw.at.

Sabrina Meindlhumer-Jevremovic rechtsanwältin Blog für rechtliche Themen
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