Rechtsanwältin Sabrina Meindlhumer als Ausstellerin bei Austria’s Young and Wild 2025 – Dein rechtlicher Support vor Ort

Rechtsanwältin Austria's Young and Wild

In diesem Artikel erfahren Sie:

Rechtsanwältin Sabrina Meindlhumer als Ausstellerin bei Austria’s Young and Wild 2025 – Dein rechtlicher Support

Am 23. April 2025 verwandelt sich die Wirtschaftskammer Wien in einen Ort voller Inspiration, Innovation und Networking. Das Event Austria’s Young and Wild Wien 2025 bietet eine Plattform für kreative Köpfe, mutige Gründer:innen und etablierte Unternehmer:innen. In einer lockeren Atmosphäre kannst du dich mit Gleichgesinnten austauschen, neue Impulse erhalten und dein Netzwerk erweitern. Ich bin mit einem eigenen Ausstellerstand dabei.

Mein Name ist Sabrina Meindlhumer, ich bin Rechtsanwältin und Expertin für Wirtschaftsrecht mit Fokus auf IP/IT, Datenschutz, Social Media und Immobilienrecht. Ich begleite Unternehmen – von Startups bis hin zu Konzernen – dabei, rechtssicher zu agieren, Risiken zu minimieren und sich auf das Wesentliche ihres Geschäftserfolgs zu konzentrieren.

Deine Rechtsanwältin vor Ort: Warum du als Unternehmer:in rechtlichen Support brauchst – direkt bei Austria’s Young and Wild

Teilnehmer:in von Austria’s Young and Wild Wien bekommen Zugang zu einem einzigartigen Netzwerk, spannenden Inputs und vor allem: Raum für deine Fragen. Gerade wenn du ein Start-up führst oder ein Unternehmen (weiter) aufbaust, stößt du schnell auf rechtliche Herausforderungen. Und genau da komme ich ins Spiel.

Als erfahrene Rechtsanwältin kenne ich die Herausforderungen, denen sich Unternehmer:innen täglich stellen müssen. Ob es um Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht oder Datenschutz oder Social Media geht – rechtliche Fragen sind allgegenwärtig. Bei Austria’s Young and Wild Wien 2025 stehe ich dir mit meinem Fachwissen zur Seite. Besuche meinen Ausstellerstand, um mehr über meine Dienstleistungen zu erfahren und wie ich dich bei rechtlichen Belangen unterstützen kann.

Austria’s Young and Wild – Das erwartet dich an meinem Stand als Rechtsanwältin

Besuche mich bei meinem Ausstellerstand und hol dir kostenlosen Input zu Fragen wie:

  • Wie gründe ich mein Unternehmen rechtssicher?

  • Welche Verträge brauche ich als Gründer:in?

  • Wie sichere ich meine Marke und Ideen ab?

  • Was muss ich bei Datenschutz und Website-Recht beachten?

  • Wie gehe ich mit AGB, Impressum und rechtlichen Fallstricken auf Social Media um?

Ich nehme mir Zeit für deine Anliegen – unkompliziert, direkt und verständlich erklärt.

Dein Vorteil: Persönlicher Austausch & exklusiver Rabattcode

Neben dem persönlichen Kennenlernen biete ich dir auch einen Rabattcode für dein Ticket zur Austria’s Young and Wild – schreib mir einfach über meine Website oder auf Instagram, und ich sende dir den Code gerne zu. So sparst du nicht nur Geld, sondern investierst auch direkt in dein rechtssicheres Business. Hier gehts zu den Tickets: AYW Ticket

Wenn du bei Austria’s Young and Wild dabei bist, dann nutze die Gelegenheit und komm bei mir vorbei. Ich freue mich auf den Austausch mit dir, beantworte deine Fragen und zeige dir, wie Recht und Unternehmertum Hand in Hand gehen können.

Besuche mich bei Austria’s Young and Wild Wien 2025. Hol dir deinen Rabattcode und lass uns gemeinsam dein Business stärken!

Hat dir der Blogbeitrag gefallen?

Neugierig auf mehr? – Meine Blogwelt wartet auf dich! Weitere Blogbeiträge

*Kein Anspruch auf Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Aktualität. Der Blogpost dient lediglich der Information und stellt keine konkrete einzelfallbezogene Rechtsberatung dar.

Sabrina Meindlhumer-Jevremovic rechtsanwältin Blog für rechtliche Themen
Ihre Rechtsanwältin in Wien
Seien Sie immer "Up-to-Date" bei rechtlichen Fragen

Als Rechtsanwältin in Wien, spezialisiert auf Wirtschaftsrecht und Allgemeines Zivilrecht möchte ich Sie bei allen rechtlichen Themen unterstützen und noch mehr Verständnis und Wissen in juristischen Fragen und Angelegenheiten vermitteln, damit Sie immer über die neuesten Gestzesänderungen onformiert sind und Sie sich bei rechtlichen Angelegenheiten noch mehr auskennen.

Bleiben wir in Kontakt
Erhalten Sie Antworten für Ihre Fragen individuell

Vereinbaren Sie jetzt Ihr individuelles Erstgespräch, in dem ich Ihre konkreten Fragen beantworte und Sie rechtlich unterstütze.

Hier können Sie
weitere Blogartikel lesen
SoundGuardian Abmahnung Österreich
SoundGuardian Abmahnung Österreich | Was tun? Anwältin hilft

Die SoundGuardian GmbH (Frankfurt) versendet seit 2025 in großer Zahl Schreiben an österreichische Unternehmer, Selbstständige und Social-Media-Nutzer die Musik in TikTok- oder Instagram-Videos verwendet haben. Die Forderungen liegen zwischen 500 und über 14.000 Euro. Rechtlich handelt es sich häufig nicht um eine klassische urheberrechtliche Abmahnung, sondern um eine Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsaufforderung. Nicht jede Forderung ist berechtigt — ob SoundGuardian tatsächlich wirksame Exklusivrechte an den betroffenen Titeln besitzt, ob eine gewerbliche Nutzung vorlag und ob die Plattformlizenzen die Nutzung abdecken, muss im Einzelfall geprüft werden. Keinesfalls voreilig zahlen oder eine Unterlassungserklärung unterschreiben — das kann die Situation erheblich verschlechtern.

Weiterlesen »
Foto ohne Einwilligung veröffentlicht? | Was tun Österreich
Foto ohne Einwilligung veröffentlicht: Was Sie in Österreich dagegen tun können

Wer ein Foto von Ihnen ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht, verletzt in Österreich mehrere Rechte gleichzeitig: das Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG, den Datenschutz nach der DSGVO (ein erkennbares Foto ist ein personenbezogenes Datum) und allenfalls das Persönlichkeitsrecht nach § 1330 ABGB wenn das Bild herabsetzend ist. Sie haben Anspruch auf sofortige Löschung, Unterlassung und Schadenersatz. Der OGH hat klargestellt (6 Ob 152/19z) dass § 78 UrhG und die DSGVO parallel anwendbar sind — das verdoppelt Ihre Durchsetzungsmöglichkeiten. Handeln Sie schnell: Je früher Beweise gesichert und rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto stärker Ihre Position.

Weiterlesen »
Deep fake
Deepfake von mir erstellt: Was tun? | Anwältin hilft Österreich

Das OLG Wien hat in der Entscheidung 2R178/25y vom 29. April 2026 erstmals in Österreich klargestellt: KI-generierte Bildnisse die einer realen Person täuschend echte, herabwürdigende Gesichtsausdrücke zuschreiben, verletzen das Recht am eigenen Bild nach § 78 UrhG und die Ehre nach § 1330 ABGB. Das Argument der Beklagten, Deepfakes seien als moderne Form der Karikatur durch die Kunstfreiheit gedeckt, wurde abgewiesen. Betroffene können eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung und Löschung der Inhalte erwirken. Seit 2. August 2026 gilt zusätzlich die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes nach Art. 50 Abs. 4 AI Act.

Weiterlesen »