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Sabrina Meindlhumer-Jevremovic rechtsanwältin Blog für rechtliche Themen
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Einstweilige Verfügung Österreich

Eine einstweilige Verfügung (EV) ist ein gerichtlicher Beschluss nach den §§ 378 ff. EO, mit dem ein rechtswidriges Verhalten unverzüglich unterbunden werden kann, ohne das Ergebnis eines langwierigen Hauptverfahrens abzuwarten. Im Bereich Social Media und Urheberrecht wird sie eingesetzt, um die weitere Verbreitung rechtswidriger Inhalte, urheberrechtswidriger Werke oder rufschädigender Aussagen sofort zu stoppen. Das Gericht entscheidet in dringenden Fällen ohne vorherige Anhörung des Gegners (inaudita altera parte). Voraussetzung ist ein bescheinigter Anspruch und eine Dringlichkeit, also die Gefahr, dass ohne sofortige Maßnahme ein unwiederbringlicher Schaden entsteht.

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Alleinvermittlungsauftrag kündigen Österreich
Alleinvermittlungsauftrag kündigen

Einen befristeten Alleinvermittlungsauftrag kann man in Österreich vorzeitig nur aus wichtigem Grund kündigen. Rein private Motive, etwa die Entscheidung, die Immobilie doch nicht zu verkaufen, reichen dafür laut OGH nicht aus (1 Ob 69/26t, 27.8.2026). Wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers abgeschlossen, steht Verbrauchern nach dem FAGG ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, das die Provision entfallen lässt. Ohne wirksamen Widerruf und ohne wichtigen Grund kann der Makler bei vorzeitiger Auflösung eine Entschädigung verlangen.

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Strafbewehrte Unterlassungserklärung Österreich

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine vertragliche Verpflichtung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, verbunden mit einer Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes. Sie wird in Österreich eingesetzt, um die Wiederholungsgefahr nach einer Rechtsverletzung auszuräumen und eine gerichtliche Unterlassungsklage abzuwenden. Die Vertragsstrafe wird in der Praxis häufig nach dem sogenannten Hamburger Brauch vereinbart: Sie wird vom Gläubiger nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft. Eine Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung wird vom Gläubiger in der Regel nicht akzeptiert, weil sie keine ausreichende Sicherheit gegen Wiederholung bietet.

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