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Eine einstweilige Verfügung (EV) ist ein gerichtlicher Sofortbeschluss nach den §§ 378 ff. EO, mit dem ein rechtswidriges Verhalten unverzüglich unterbunden werden kann, ohne das Ergebnis eines langwierigen Hauptverfahrens abzuwarten. Im Bereich Social Media und Urheberrecht wird sie eingesetzt, um die weitere Verbreitung rechtswidriger Inhalte, urheberrechtswidriger Werke oder rufschädigender Aussagen sofort zu stoppen. Das Gericht entscheidet in dringenden Fällen ohne vorherige Anhörung des Gegners (inaudita altera parte). Voraussetzung ist ein bescheinigter Anspruch und eine Dringlichkeit, also die Gefahr, dass ohne sofortige Maßnahme ein unwiederbringlicher Schaden entsteht.

Jemand hat ein Foto von Ihnen ohne Erlaubnis auf Instagram gepostet. Oder ein Mitbewerber verbreitet auf LinkedIn unwahre Behauptungen über Ihr Unternehmen. Oder Ihre urheberrechtlich geschützten Inhalte tauchen auf einem fremden Account auf und werden dort tausende Male aufgerufen. In all diesen Situationen zählt jede Stunde, weil sich der Schaden mit jeder weiteren Interaktion vergrößert. Genau für solche Fälle gibt es die einstweilige Verfügung in Österreich.

Was ist eine einstweilige Verfügung und wie funktioniert sie?

Die einstweilige Verfügung ist kein endgültiges Urteil, sondern eine vorläufige Sicherungsmaßnahme. Sie soll verhindern, dass durch die Dauer eines normalen Gerichtsverfahrens vollendete Tatsachen geschaffen werden, die später nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Ein Foto, das einmal viral gegangen ist, ist viral gegangen. Ein Ruf, der über Monate beschädigt wurde, erholt sich nicht automatisch, wenn man Jahre später vor Gericht gewinnt.

Das Gericht prüft bei einem Antrag auf einstweilige Verfügung zwei Dinge: Erstens, ob der behauptete Anspruch glaubhaft gemacht wird, also ob es einen Rechtsgrund für die begehrte Maßnahme gibt. Zweitens, ob Dringlichkeit vorliegt, also die Gefahr, dass ohne sofortiges Einschreiten ein nicht wiedergutzumachender Nachteil entsteht. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, kann das Gericht den Gegner verpflichten, ein bestimmtes Verhalten sofort zu unterlassen, und zwar ohne ihn vorher anzuhören.

Wann hilft eine einstweilige Verfügung bei Social Media und Urheberrecht?

In meiner Praxis beantrage ich einstweilige Verfügungen vor allem in drei Situationen:

  • Urheberrechtsverletzungen: Jemand verwendet Ihre Fotos, Videos, Texte oder Musikstücke ohne Lizenz auf einer Plattform oder in einem eigenen Kanal. Mit einer einstweiligen Verfügung wird dem Verletzer aufgetragen, die Nutzung sofort einzustellen. Das geht deutlich schneller als eine Klage und ist oft der erste Schritt, bevor über Schadenersatz verhandelt wird.
  • Rufschädigende oder beleidigende Inhalte: Unwahre Tatsachenbehauptungen, beleidigende Kommentare oder Bewertungen, die nachweislich falsch sind, können auf Basis von § 1330 ABGB mit einer einstweiligen Verfügung bekämpft werden. Das betrifft nicht nur Posts, sondern auch Google-Bewertungen, Forenbeiträge und Kommentare unter Unternehmensseiten.
  • Unerlaubte Bildveröffentlichungen und Deepfakes: Fotos oder manipulierte Aufnahmen, die ohne Einwilligung veröffentlicht wurden, verletzen das Recht am eigenen Bild. Eine einstweilige Verfügung zwingt den Verletzer zur sofortigen Löschung, bevor ein langwieriges Verfahren abgewartet werden muss.

Was passiert, nachdem die einstweilige Verfügung bewilligt wurde?

Mit der Bewilligung ist die Sache nicht abgeschlossen, sondern erst gesichert. Wer sich nicht an die einstweilige Verfügung hält, riskiert eine Geldstrafe oder sogar Beugehaft nach § 355 EO. Parallel dazu muss in der Regel innerhalb einer gesetzlichen Frist das Hauptverfahren eingeleitet werden, also die eigentliche Klage auf Unterlassung, Widerruf oder Schadenersatz. Die einstweilige Verfügung ist damit nicht der Endpunkt, sondern der Startschuss für eine geordnete rechtliche Auseinandersetzung, bei der Sie von Anfang an die stärkere Position einnehmen.

Wenn rechtswidrige Inhalte über Sie oder Ihr Unternehmen gerade verbreitet werden, zählt die Zeit. Ich prüfe Ihren Fall, beurteile ob die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung vorliegen und leite die notwendigen Schritte unverzüglich ein.

Häufige Fragen zur einstweiligen Verfügung

Kann ich eine einstweilige Verfügung auch gegen eine Plattform wie Instagram oder Google beantragen?

In der Regel richtet sich die einstweilige Verfügung gegen die Person oder das Unternehmen, das den rechtswidrigen Inhalt veröffentlicht hat, nicht gegen die Plattform selbst. Gegen Plattformen wird typischerweise ein Unterlassungsanspruch gegen den Hostprovider geltend gemacht, wenn dieser trotz Kenntnis nicht löscht. Beide Wege können parallel verfolgt werden und ergänzen sich in der Praxis.

Was kostet eine einstweilige Verfügung?

Die Kosten hängen vom Streitwert und vom Aufwand der anwaltlichen Vorbereitung ab. Wenn die einstweilige Verfügung bewilligt wird und der Gegner unterliegt, trägt er in der Regel die Kosten des Verfahrens. Scheitert der Antrag, trägt die antragstellende Partei die eigenen Kosten. Eine gute Vorbereitung und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten sind daher entscheidend, bevor der Antrag gestellt wird.

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Wenn jemand ohne Ihre Einwilligung Fotos von Ihnen veröffentlicht hat, lesen Sie meinen Beitrag: Foto ohne Einwilligung veröffentlicht: Was Sie in Österreich dagegen tun können.

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