Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine vertragliche Verpflichtung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, verbunden mit einer Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes. Sie wird in Österreich eingesetzt, um die Wiederholungsgefahr nach einer Rechtsverletzung auszuräumen und eine gerichtliche Unterlassungsklage abzuwenden. Die Vertragsstrafe wird in der Praxis häufig nach dem sogenannten Hamburger Brauch vereinbart: Sie wird vom Gläubiger nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft. Eine Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung wird vom Gläubiger in der Regel nicht akzeptiert, weil sie keine ausreichende Sicherheit gegen Wiederholung bietet.

