
Die SoundGuardian GmbH (Frankfurt) versendet seit 2025 in großer Zahl Schreiben an österreichische Unternehmer, Selbstständige und Social-Media-Nutzer die Musik in TikTok- oder Instagram-Videos verwendet haben. Die Forderungen liegen zwischen 500 und über 14.000 Euro. Rechtlich handelt es sich häufig nicht um eine klassische urheberrechtliche Abmahnung, sondern um eine Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsaufforderung. Nicht jede Forderung ist berechtigt — ob SoundGuardian tatsächlich wirksame Exklusivrechte an den betroffenen Titeln besitzt, ob eine gewerbliche Nutzung vorlag und ob die Plattformlizenzen die Nutzung abdecken, muss im Einzelfall geprüft werden. Keinesfalls voreilig zahlen oder eine Unterlassungserklärung unterschreiben — das kann die Situation erheblich verschlechtern.

