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Sabrina Meindlhumer-Jevremovic rechtsanwältin Blog für rechtliche Themen
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Mitarbeiterfotos Social Media löschen Österreich
Mitarbeiterfotos auf Social Media: Warum Sie diese nach dem Austritt löschen müssen

Die Datenschutzbehörde hat mit Entscheidung vom 9. September 2025 (GZ: 2025-0.243.414) klargestellt: Unternehmen dürfen Fotos und Videos ehemaliger Mitarbeiter nicht weiter zu Werbe- und Marketingzwecken auf Social Media verwenden, wenn der ehemalige Mitarbeiter die Löschung verlangt. Ein berechtigtes Interesse des Unternehmens nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO reicht dafür nicht aus — das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO setzt sich durch. Unternehmen die bei Austritt eines Mitarbeiters dessen Bild- und Videomaterial nicht von allen Plattformen entfernen riskieren eine Datenschutzbeschwerde und behördliche Anordnungen.

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Kann ein Like strafbar sein
Like auf einen beleidigenden Kommentar: Jetzt hat auch das OLG Wien im Strafverfahren entschieden

Das Oberlandesgericht Wien hat mit Beschluss vom Juni 2026 (17 Bs 177/26t) entschieden, dass das Liken eines beleidigenden Kommentars auf Facebook im konkreten Fall keinen strafbaren Medieninhaltsdelikt nach § 115 StGB begründet. Das Gericht stellte klar: Ein Like wird von anderen Nutzern meist nicht als individuelle Äußerung, sondern als Teil eines Stimmungsbildes wahrgenommen und entfaltet im Regelfall nur eine diffuse Wirkung ohne verbindliche Aussage. Maßgeblich sind immer der konkrete Kontext, der Kommunikationsverlauf und wie ein Durchschnittsbetrachter das Like auffasst. Nach der zivilrechtlichen OGH-Entscheidung 6 Ob 26/26f ist dies die zweite wichtige österreichische Gerichtsentscheidung zur Like-Haftung 2026 — diesmal aus dem Strafrecht.

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